Frage nach Legasthenie

Ist die Frage nach dem Vorliegen einer Legasthenie im Bewerbungsgespräch zulässig?

schätzungsweise kommt es auf den Berufszweig an, ob eine Frage nach einer bestimmten Teilleistungsschwäche zulässig ist oder nicht. In einem „schreiblastigen“ :wink: Beruf wie Sekretär/in o.ä. wäre eine Legasthenie sicherlich ein Hinderungsgrund. Und die Frage danach nachvollziehbar. In Berufszweigen in denen eine Legasthenie nicht auffallen würde, erscheint eine Frage danach eher zweifelhaft.