Hallo Guten Tag:
Falls dieser Beitrag hier falsch ist, bitte verschieben. Ich habe nichts für Medizinrecht gesehen, hoffentlich ist das hier richtig.
Folgende Frage wartet auf sehr gute Experten dieses Forums:
Gibt es eine Verjährung von Vorgehen gegen ein psychologisches Gutachten (genaue Bezeichnung: Psychosomatisch - psychotherapeutisches Sachverständigen-Gutachten)?
Das Gutachten sehen wir mittlerweile als ärztlichen Fehlern und würden dies prüfen lassen.
Allerdings wurde uns das sehr spät klar, dass es sich hier um einen ärztlichen Fehler handelt.
Das Gutachten von 04.April 2015.
Das Gutachten wurde wegen sexueller Übergriffe erstellt, infolge dessen die Betroffene ohnehin erkrankt war und ist.
Was angefochten werden muss, ist eine Menge: vielleicht ein Paar davon:
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Er hat die Betroffene in dem Gutachten beleidigt.
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Er hat die Notlage (finanziell) der Betroffenen ausgenutzt und das Gutachten nicht herausgeben wollen, dadurch hat die Betroffene mehrfache Traumatisierungen erlitten, weil das Ganze erlittene ausgebrochen war. Monatelange gab er das Gutachten nicht heraus.
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Die Täterseite hat er entlastet.
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Er hat sogar Schmerzen, die die Betroffene bei einem Angriff erlitten hatte, nicht der Täterseite angelastet, sondern einfach so darein geschrieben, dass die Schmerzen aus anderen Gründen entstanden seien.
- Die Betroffene hat aufgrund der Art und Weise der Begutachtung und der langen Zeit, wo er das Gutachten nicht herausgab, ihre Wohnung auch verloren. Ihr ganzes Leben war zusammengebrochen und die Gesundheit hat sich in einer anderen Art und Weise verschlechtert, weil all das Erlittene hochgekommen war.
Der Zeitraum der Begutachtung Zeitraum von Juni 2014 bis April 2015.
Da er das Gutachten kostenlos machte und die Notlage der Dame ausnutzte, gab er das Gutachten solange Zeit nicht heraus.
- Die Betroffene hat aufgrund der Art und Weise der Begutachtung und der langen Zeit, wo er das Gutachten nicht herausgab, ihre Wohnung auch verloren. Ihr ganzes Leben war zusammengebrochen und die Gesundheit hat sich in einer anderen Art und Weise verschlechtert, weil all das Erlittene hochgekommen war.
Das Gutachten ist Privatauftrag.
Gegen das Gutachten muss vorgegangen werden, aber die Betroffene konnte es aus gesundheitlichen Gründen, auch wegen der schwerwiegenden Folgen der Begutachtung und des Gutachtens, bisher nichts tun.
Verjährt das Vorgehen? Gibt es eine Frist, nach der man gegen das Gutachten nicht mehr vorgehen kann?
Danke.