Frage ob Sonder-oder Gemeinschaftseigentum

Hallo !
Nehmen wir an, ein Haus hat im obersten Geschoss eine Dachterasse, welche von einem Geländer umgeben ist. Hinter diesem Geländer (als nicht zur Balkonseite) befidnet sich eine ca. 50 cm breite Brüstung, auf der der Wohnungeigentümer Blumen stehen hat.
Nun hat die Eigentümerversammlung der Verwaltung den Auftrag gegeben zu prüfen ob es sich bei diesem Vorsprung um Sodner oder gemeinschaftseigentum handelt.Wie ist eure meinung dazu?

Hi,
nach Deiner Darstellung sollte die Brüstung Teil der Fassade des Gebäudes und damit Gemeinschaftseigentum sein. Aber Vorsicht: Trotz der Zuordnung als Gemeinschaftseigentum könnte die Er- und Unterhaltungslast in der Teilungserklärung dem Sondereigentümer aufgebürdet sein.
Gruss
WD

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