Frage Pachtvertrag

Moin,

Ich habe eine Frage. Ein Bekannter von mir ist verstorben und sein Sohn möchte das Haus auf dem gepachteten Grundstück nicht weiter führen und würde es uns überlassen. Nun wurde bekannt das das Grundstück was gepachtet wurde eigentlich nur als Zweitwohnsitz zu benutzen war. Gibt es da Möglichkeiten dern Verpächter da umzustimmen. Oder gibt es da Verordnungen. Der Bekannte hat da immerhin sein Leben lang gewohnt. Und er wurde 96.

Auf Antworten würde ich mich freuen.

Und danke schon mal im Voraus.

Mfg Tim

Hallo!

Da kann der Verpächter voraussichtlich nicht helfen.

Wenn das Grundstück nicht für Dauerwohnrecht nutzbar ist, dann ist das so und man kann nichts ändern. Das könnte nur die Gemeinde vor Ort, sie könnte es prinzipell anders regeln ,wenn es das Gesetz hergibt. Dazu müsste das gesamte Gebiet z.B. in ein allgemeines Wohngebiet baurechtlich umgewandelt werden.

Alter Bewohner/Pächter hatte wohl Bestandsschutz. Das erlischt sofort mit dem Pächterwechsel. Neue Pächter müssen sich an den ursprünglichen Nutzungzweck halten.

Die Situation ist typisch für Außen- oder Waldwohngebiete, die nur Wochenendhausnutzung gestatten.  Und Zweitwohnsitz trifft es im Grund nicht.

MfG
duck313

Hallo,

ergänzend zur anderen Antwort: Das war oft der „Wilde Westen“ nach dem Krieg, der illegale Splittersiedlungen und „Umnutzungen“ von Ferienhausgebieten/Schrebergärten, … entstehen ließ. Normalerweise waren/sind die Kommunen großzügig bei den Erstbewohnern, und haben diesen die Nutzung bis an ihr Lebensende gestattet. Bei Nachfolgenutzung muss jedoch mit massivem Eingreifen der Behörden gerechnet werden! Kann sogar sein, dass die Auflage besteht, dass das Objekt jetzt abgerissen oder auf WE-Nutzung zurück gebaut werden muss. Und so mancher Zweitnutzer, der nie damit gerechnet hätte, dass so etwas auch tatsächlich durchgezogen würde, wenn er erst mal drin wäre, hat da schon bittere Erfahrungen gesammelt.

Gruß vom Wiz

Hallo,

Moin,

Ich habe eine Frage. Ein Bekannter von mir ist verstorben und
sein Sohn möchte das Haus auf dem gepachteten Grundstück nicht
weiter führen und würde es uns überlassen.

Dies bedeutet, das Haus wird an dich verkauft ?

Nun wurde bekannt
das das Grundstück was gepachtet wurde eigentlich nur als
Zweitwohnsitz zu benutzen war.

Handelt es sich hier um ein Erbpachtvertrag ?
Seit wann entscheidet ein Grundstücksverpächter über die polizeiliche Meldepflicht ?
Außerdem kann man sich nur in einer Wohnung, aber nicht auf einem Grundstück
anmelden.

Ergänzung: vermutlich wird der Pachtzins bei Wechsel des Pächters erhöht.

Gruß Merger

Weil das Beispiel gerade so schön passt
Google doch mal nach „Würmseesiedlung“. Das ist so ein Gebiet in der Stadt Burgwedel in der Region Hannover. Da geht es gerade mal wieder darum, wer noch ein „Auswohnrecht“ bekommen soll. Region bietet da aktuell als Kompromiss ein Auswohnrecht für alle über 65-jährigen an, Stadt will den Nutzern mit einem Auswohnrecht für alle über 18-jährigen entgegen kommen. Danach ist aber auf jeden Fall Rückbau auf 60m² angesagt.

In so ein Schlamassel muss man sich nicht unnötig begeben!

Gruß vom Wiz