Hallo liebes WWW Forum,
habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Ein Kollege sammelt grad für die Prüfung der Versicherungspflicht nach Ksk seine UNterlagen und Rechnungen zusammen.
Er ist freischaffender Filmemacher. Kann er auch Rechnungen und Geldeingänge einreichen, die er an Privatpersonen gestellt hat? (Zum Beispiel Schauspielportraits, Hochzeitsfilm etc.) oder muss es immer an eine Firma sein?
Vielen lieben Dank für Antwort
Hallo dollyollie,
auch Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit an Privatpersonen
sind als Einkommen der KSK zu melden, wenn sie
berufsmäßig und nicht nur hobbymäßig ausgeführt worden sind.
Grüße - ubis
habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Ein Kollege sammelt grad für die Prüfung der
Versicherungspflicht nach Ksk seine UNterlagen und Rechnungen
zusammen.
Er ist freischaffender Filmemacher. Kann er auch Rechnungen
und Geldeingänge einreichen, die er an Privatpersonen gestellt
hat? (Zum Beispiel Schauspielportraits, Hochzeitsfilm etc.)
oder muss es immer an eine Firma sein?
Vielen lieben Dank für Antwort
2 max. 3 Rechnungen reichen aus, da kann ruhig eine private dazwischen sein.