da hier immer mal wieder Streit um obiges Gesetz herrscht, habe ich es mir mal etwas genauer angeschaut und bin nun recht verdutzt. Laut Gesetz ist eine Rechtsdienstleistung folgendes:
(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden :Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls :erfordert.
Und die kann man unentgeltlich nur gegenüber nahestehenden Personen leisten.
Nehmen wir jetzt mal an, Person P wurde vor kurzem von einem, ihm nicht bekannten, LKW-Fahrer gebeten, ob P ihn rauswinken könne (sehr großer LKW, unübersichtliche Straße).
Ist das nicht schon eine Rechtsdienstleistung (erfordert ja auf jeden Fall eine Einzelfallprüfung der Verkehrslage)? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja - ist das nicht ein wenig weltfremd, dass nur Volljuristen diese Gefälligkeit übernehmen könnten?
Nehmen wir jetzt mal an, Person P wurde vor kurzem von einem,
ihm nicht bekannten, LKW-Fahrer gebeten, ob P ihn rauswinken
könne (sehr großer LKW, unübersichtliche Straße).
Ist das nicht schon eine Rechtsdienstleistung (erfordert ja
auf jeden Fall eine Einzelfallprüfung der Verkehrslage)?
die prüfung des verkehrs bedarf doch in deinem fall nicht der prüfung der rechtslage…
selbst wenn eine rechtliche prüfung nötig wäre (was in deinem fall nicht erforderlich ist), sind unter „rechtlicher prüfung des einzelfalls“ mehr als allgemeine hinweise zu verstehen (bt-drs.).
Wenn ja - ist das nicht ein wenig
weltfremd, dass nur Volljuristen diese Gefälligkeit übernehmen
könnten?
es kommt nicht darauf an, ob eine gefälligkeit vorliegt oder nicht. der rechtsverkehr soll vor unkundigen geschützt werden, § 1 I 2 RDG und natürlich soll auch der berufsstand der juristen geschützt werden.
Worin siehst du denn darin eine rechtliche Beurteilung?
Beurteilung der Verkehrslage nach Straßenverkehrsordnung? Die Frage ist ja nicht „sind Autos auf der Straße“, sondern "darf ich fahren?
Aber wie gesagt, ich finde das Gesetz sehr seltsam formuliert - letztendlich ist doch in Deutschland fast alles gesetzlich geregelt (gut, leicht übertrieben, aber trotzdem), also erfordert fast alles eine rechtliche Beurteilung im weiteren Sinn.