Frage steuererklärung

Ich habe bisher keine Einkommens steuerklärung machen müssen. nun bin ich seit dem 1.4.2009 in einer Festanstellung. Da sich mein Arbeitsplatz weiter weg befand, empfahl man mir einen Pendlerfreibetrag eintragen zu lassen. Was ich getan habe. Später folgte der entgültige Unzug. Ich hielt es nicht für notwendig eine Steuererklärung abzugeben. Nun erhielt ich aber vom Finanzamt ein Schreiben mit einer Frist von ca 3 Wochen die Steuererklärung abzugeben.
Meine Frage dazu: Bin ich wirklich dazu verpflichtet? Was muss ich beachten?

Hallo,
da Du einen Freitrag in die Lohnsteuerkarte hast eintragen lassen, bist Du jetzt verpflichtet eine Steuererklärung für 2009 abzugeben.
Hol Dir die Formulare vom Finanzamt oder als Download aus dem Internet und kaufe Dir im Buchhandel den kleinen „Konz“. Dann suchst Du alle möglichen Belege für Ausgaben des letzten Jahres und trägst diese in das Steuer-Formular ein.
Da Du nicht das ganze Jahr gearbeitet hast, sind deine Chancen gross, daß Du Geld zurückbekommst!
Gruss Hermann

Wenn das Finanzamt eine Frist zur Abgabe stellt, dann sollte diese auch eingehalten. Allerdings kann man auch um eine „Fristverlängerung“ bitten, was das Problem ja im Grunde nicht löst sondern nur „verschiebt“. Für eine Fristverlängerung muss aber ein Grund angegeben werden.
Für die Nichteinhaltung einer Frist kann eine Strafe in Form von Geld erfolgen. Allerdings muss dann trotzdem noch die Steuererklärung abgegeben werden.

  • Also besser die Frist einhalten und sich in solch einem Fall nicht mit dem FA anlegen…

ja, da der Freibetrag eingetragen war UND es in 2009 vermutlich 2 Einkunftsarten gab (vor der Festanstellung arbeitslos?)

wichtig ist alles korrekt anzugeben um eine saubere abrechnung zu haben. es wird vermutlich zu einer nachzahlung kommen. ab dem umzug hätte der freibetrag eigentlich gelöscht werden müssen. dies würde ich spätestens jetzt machen!

mfg

Hallo

ich bitte um Entschuldigung für die etwas späte Antwort. Ich war im Urlaub.
Ja, die Steuererklärung muss abgegeben werden. Wenn die 3 Wochen nicht reichen, unbedingt vorher eine Fristverlängerung beantragen!!!
Am Besten ist eine Steuer-CD. Da wird man auf alles hingewiesen, was eingetragen werden muss und was man eintragen kann. Ich helfe gern weiter, wenn es dort noch Fragen gibt.
Sylke

Hallo Carnivorex,

eine Steuererklärung muß abgegeben werden, jedoch sollten genaue Angaben über die Fahrtstrecke gemacht werden, denn wenn sie höher sind als der Pendlerfreibetrag, gibt´s noch was zurück. Ansonsten sollte die Steuererklärung komplett ausgefüllt werden. Eine Hilfe hierfür geben auch die Lohnsteuerhilfeverein, falls man selbst nicht zurecht kommt.Grußgartehei

Gruß gartehei

Hallo,

ja, durch den eingetragenen Freibetrag bist Du zur Steuererklärung verpflichtet.

Viele Grüße

Paola

Hallo,
da Sie einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen haben, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben. Denn der Freibetrag hatte folgende Wirkung: Ihnen wurde aufgrund der hohen Fahrtkosten weniger Lohnsteuer einbehalten, die Sie eh bei einer Steuererklärung wieder erstattet bekommen hätten. Nun muss das Finanzamt ja nachprüfen, ob dieser Freibetrag so korrekt war und dazu benötigt es Ihre Steuererklärung, in der Sie Ihre Fahrtkosten aufführen müssen.
Da Sie umgezogen sind, fallen ja die Fahrtkosten weg. Dies könnte evtl. dazu führen, dass der Freibetrag dann unberechtigt eingetragen war und Sie zuwenig Lohnsteuer bezahlt haben. Aber im Gegenzug können Sie Umzugskosten zum Arbeitsort ansetzen. Hier bitte ich Sie jedoch, einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein zu Rate zu ziehen, der Sie dann individuell mit Rechtssicherheit beraten kann.

Freundliche Grüße

Sobald man einen Lohnsteuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt ist man zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.

Was ist so furchtbar schlimm an einer Einkommensteuererklärung?

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Was soll ich auf die Allerweltsfrage
„Was muss ich beachten?“
antworten?

Das „kleine Ein mal Eins“ der Einkommensteuererklärung von A bis Z erklären?

Ich kann nur auf eine konkrete Frage antworten
bzw. zu einem detailliert dargestellten Sachverhalt einen Tip geben!