Technisch gesehen ist das aber korrekt. Die - früher
postalisch sogar vorgeschriebene - Möglichkeit des
Notbetriebes bei Ausfall der Netzspannung ist seit Einführung
des ISDN nicht mehr gültig und obendrein auch gar nicht mehr
möglich.
Falsch. NTBAs versorgen im Notbetrieb maximal ein notspeisefähiges Telefon. Dabei kommt es evtl. zu Funktionseinschränkungen (Freisprechen geht nicht, Displaybeleuchtung aus,…)
Es darf nur bei einem Telefon die Notspeiseberechtigung angeschaltet sein, dabei wird ein Gleichrichter eingeschaltet, der die im Notbetrieb gedehte Versorgungsspannung des S0 Bus wieder passend macht.
Deswegen haben Versicherungen auch immer noch Kopfschmerzen,
wenn Einbruch- und Feuermeldesysteme über ISDN angeschaltet
werden.
Wegen des schnellen Verbindungsaufbaus sind ISDN Wählgeräte die bessere Wahl. Ich arbeite mit einer VdS zertifizierten Firma zusammen, die verlangt explizit ISDN Leitungen zum Anschalten an Sicherheitsdienste. Eine Alarm- oder Statusmeldung ist bei ISDN eine Sache von Sekunden, da ist ein analoges Wählgerät noch mit der Amtstonerkennung beschäftigt…
Das ist zwar heute schon üblich geworden, aber die
Betriebssicherheit einer Analogleitung ist nach wie vor kaum
zu toppen. Solche Systeme sind heute deswegen vielfach
akkugepuffert und kommen erstmal ohne Netzspannung zurecht.
Jede EMA oder BMZ hat einen Akku, so sie denn VdS konform gebaut wurde.