hallo
vielleicht kennt jemand hier die rechtliche situation.
ist es möglich einen lkw am gleich tag und wieder abzumelden?
obliegt diese entscheidung der zuständigen zulassungsbehörde oder ist so eine tagezulassung gesetzlich geregelt?
einige zulassungsstellen machen dies, andere widerrum nicht. deswegen würde mich ein gesetzestext interessieren. in der fzo habe ich leider nichts gefunden.
danke und gruss
speckbaron
ist es möglich einen lkw am gleich tag und wieder abzumelden?
Ja.
obliegt diese entscheidung der zuständigen zulassungsbehörde
oder ist so eine tagezulassung gesetzlich geregelt?
Es besteht kein gestzliches Verbot. Auch steht in keinem der §§ ausdrücklich, dass man LKW’s innerhalb eines Tages an- und wieder abmelden kann.
Es obliegt der Entscheidung des Halters.
einige zulassungsstellen machen dies, andere widerrum nicht.
Mit welcher Begründung?
Gibt es da noch was zu diesem Sachverhalt, was hier noch nicht dargelegt wurde zu erzählen?
hi
danke für die antwort.
die leiterin der zulassungsstelle sagt einfach, dass das gesetzlich geregelt sei und nicht zu machen ist. punkt.
wir haben jedoch seit über zwei jahren diese prxis auf der gleichen zulassungsstelle durchgeführt. seit letzter woche ist eine neue chefin da und die sagt: ist nicht!
gruss
wir haben jedoch seit über zwei jahren diese prxis auf der
gleichen zulassungsstelle durchgeführt. seit letzter woche ist
eine neue chefin da und die sagt: ist nicht!
Schwierig. Evtl Dienstaufsichtsbeschwerde.
Oder 2 Vorgänge draus machen, früh’s anmelden, nachmittags wieder hin und abmelden.