Frage tur steuererklärung

Hallo,

angenommen jemand hätte 3 Jahre lang eine Umschulung gemacht bis Ende Juli und hätte während dessen Unterhaltsgeld in Höhe von 585 € von der Arbeitsagentur bekommen, dann 2 Monate Hartz IV und ab 1.9.06 hätte er angefangen zu arbeiten. Muss er dass Unterhaltsgeld und Hartz IV mit im Lohnsteuerjahresausgleichpapier 2006 eintragen müssen? Oder nur einen Eintrag ab 1.9.2006 machen müssen mit dem Gehalt von dem Job? Verzeiht meine Unwissenheit.
Vielen Dank für eure Mühe Anna

ALG II (Harz 4) ist nicht anzugeben, Unterhaltsgeld aber schon.