Hallo, ab 16 Jahren kann man ja einen Motorradfuehrerschein fuer eine 125er machen, die auf 80 km/h gedrosselt ist. Weiss jemand, ob man auch eine 125er mit Seitenwagen fahren darf?
Gruss mimose
Hallo, ab 16 Jahren kann man ja einen Motorradfuehrerschein fuer eine 125er machen, die auf 80 km/h gedrosselt ist. Weiss jemand, ob man auch eine 125er mit Seitenwagen fahren darf?
Gruss mimose
Hi,
mal ein Blick in die Fahrerlaubnisverordnung (FeV)geworfen
§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
Klasse A: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Klasse A1: Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)
Und siehe da, es gibt keine eigene Klasse für Gespanne. A1 ist der A nur in der Leistung und der Geschwindigkeit begrenzt. Also es darf mit Beiwagen gefahren werden.
Q-Gruß
Hallo mimose,
Weiss jemand, ob man auch eine 125er mit Seitenwagen fahren darf?
ja, ich.
Das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beträgt:
25 Jahre für Klasse A bei direktem Zugang oder bei Erwerb vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 6 Abs. 2 Satz 1,
21 Jahre für die Klassen D, D1, DE und D1E,
18 Jahre für die Klassen A bei stufenweisem Zugang, B, C, C1, BE, CE und C1E,
16 Jahre für die Klassen A1, M, S, L und T.
Klasse A:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Da wirst du wohl noch eine Weile warten müssen.
Gruß Termid