Frage u Motorradfuehrerschein mit 16 Jahren

Hallo, ab 16 Jahren kann man ja einen Motorradfuehrerschein fuer eine 125er machen, die auf 80 km/h gedrosselt ist. Weiss jemand, ob man auch eine 125er mit Seitenwagen fahren darf?

Gruss mimose

Hi,

mal ein Blick in die Fahrerlaubnisverordnung (FeV)geworfen

§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
Klasse A: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Klasse A1: Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder)

Und siehe da, es gibt keine eigene Klasse für Gespanne. A1 ist der A nur in der Leistung und der Geschwindigkeit begrenzt. Also es darf mit Beiwagen gefahren werden.

Q-Gruß

Hallo mimose,

Weiss jemand, ob man auch eine 125er mit Seitenwagen fahren darf?

ja, ich.

Das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis beträgt:

25 Jahre für Klasse A bei direktem Zugang oder bei Erwerb vor Ablauf der zweijährigen Frist nach § 6 Abs. 2 Satz 1,

21 Jahre für die Klassen D, D1, DE und D1E,

18 Jahre für die Klassen A bei stufenweisem Zugang, B, C, C1, BE, CE und C1E,

16 Jahre für die Klassen A1, M, S, L und T.

Klasse A:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h

Da wirst du wohl noch eine Weile warten müssen.

Gruß Termid