Frage über Freistellung

Hallo,

In einer Firma hat man 7 Arbeitstage die Woche - theoretisch muss man einfach mindestens 30 Std. pro Woche arbeiten, egal wann, und dafür die gewünschte Arbeitstage wählen.

Bei einer 5-Tagigen Freistellung, nämlich von Montag bis Freitag, muss man am Samstag wieder da sein? Oder kann man erst in der Woche danach zur Arbeit kommen, da 5 Tage bereits frei sind und dadurch den normale Schichtsplan ersetzen?

Hallo,

mit diesen Angaben kann ich leider keine Antworten geben.

Entweder die Regeln sind im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag enthalten.

Mit freundlichen Grüßen

Edwin

Hallo,

In einer Firma hat man 7 Arbeitstage die Woche - theoretisch
muss man einfach mindestens 30 Std. pro Woche arbeiten, egal
wann, und dafür die gewünschte Arbeitstage wählen.

In der regel werden sog schichtpläne erstellt und den mitarbeitern ausgehändigt. darauf ist zu ersehen, an welchen tagen zu arbeiten ist. die arbeitsplätze müssen ja immer besetzt und ausgelastet sein.

Bei einer 5-Tagigen Freistellung, nämlich von Montag bis
Freitag, muss man am Samstag wieder da sein? Oder kann man
erst in der Woche danach zur Arbeit kommen, da 5 Tage bereits
frei sind und dadurch den normale Schichtsplan ersetzen?

wie gesagt, der verteilte schichtplan regelt arbeits- und freizeit. so kann es zb sein, dass man in einer woche mo-so 28 std arbeiten muss in der nächsten dann zb 32. dann ist der ausgleich wiedergergestellt.

Hallo m.ond

einfach erst Mo wieder zu kommen, halte ich für gewagt. Ich würde die Absprache suchen - da zum einen nicht ersichtlich ist, wieviel in der Regel täglich gearbeitet wird und ob es z.B. üblich ist, nach x Tagen ein oder zwei Tage frei zu haben.

Hoffe, dass jemand anders besser helfen kann

Gruß

calesca

Wenn der Arbeitsplan eine 7-Tage Woche vorsieht, dann müßte die Freistellung auch 7 Tage sein um 7 Tage zuhause zu bleiben. Am besten vorab mit dem Arbeitgeber klären.

Guten Tag,

zur Beantwortung ihrer Frage fehlen mir einige Eckdaten,
außerdem schreiben sie nicht, ob sie selbst betroffen sind. Ich kann ihnen nur empfehlen, den genannten Fragenkomplex mit einem Betriebsrat, einer Personalvertretung, der zuständigen Gewerkschaft oder gar
einem Fachanwalt für Arbeitsrecht (kostenpflichtig!)zu besprechen und sich dabei einen agemessenen Rat einzuholen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Frage kann so leider nicht beantwortet werden,. da wichtige Daten wie z.B. Um welche Art Freistellung es sich handelt und Regelungen zur Arbeitszeit fehlen.

Evtl. etwas genauer die Frage stellen??

Mfg

Holger Honings

Hallo,
kann hier leider nicht weiterhelfen.

MfG
Richard

Es tut mir leid, da kenne ich mich leider nicht so aus.
Zumindest sollte es einen genauen schriftlichen Vertrag geben, wo darin staht, wie die Arbeits- und Freizeit geregelt ist. Bernward

Hallo, dies Frage kann ich leider so nicht beantworten. Aber wenn alle 7 Tagen in der Woche normale Arbeitstagen sind, und du von Montag bis Freitag freigestellt bist, wäre der Samstag der erste Arbeitstag

Da kann ich Dir nicht helfen!

Sorry, da kann ich nicht helfen.
Schichtpläne sind individuell je Firma und jeder vereinbart es individuell
lg
MT

Hallo und guten Morgen,

die Organisation des Personals obliegt der Geschäftsleitung, dem zuständigen Vorgesetzten.

Falls es eine individuelle Vereinbarung, Betriebsvereinbarung oder sogar eine Regelung im Tarifvertrag gibt, muss man sich daran halten.

Gruß

Jürgen

Hallo m.ond
Deine Frage verstehe ich nicht ganz. Wenn regulär 7 Tage in der Woche gearbeite werden, d. h. von Montag bis Sonntag und die ersten 5 Tage hat ein Arbeitnehmer frei muss er theoretisch am Samstag wieder arbeiten. Maßgebend ist der Schichtplan, der dem Arbeitnehmer sagt wann er wieder mit arbeiten anfangen muss.
Oder habe ich Deine Frage völlig missverstanden?

Gruss wannsee

sorry, auf diese spezielle Frage weiss ich leider keine Antwort

Ich meine ,hat man eine 7 Tage Woche, kann verlangt werden, dass dann am Samstag wieder gearbeitet wird.

leider kann ich nicht wieterhelfen, tut mir leid :frowning:

Hallo,

also leider kenne ich mich bezügl. Fragen des Schichtsdienstes nicht aus.

LG Octo-Juro