Hallo Aqib,
Das Buch al-Hudud jedenfalls ist kein schiitisches Buch und somit nicht von al-Kulaini.
wenn Du mal genauer hinschaust, wirst Du sehen, dass ich nicht
von einem „Buch al-Hudud“ geschrieben habe, sondern vom
Kapitel al-hudud (Kitab al-hudud) im zweiten Teil (Al-Furu)
des Al-Kafi von al-Kulaini. Die Belegstelle habe ich präzise
mit Nr. 4206 angegeben.
Es ist durchaus nicht unwahrscheinlich, dass der Hadith auch
in der sunnitischen Tradition überliefert ist, möglicherweise
auch als zwei Hadithe. In diesem Fall wäre es, bevor Du mich
bezichtigst, eine falsche Information zu geben, angebracht
- die von mir angegebene Quelle zu überprüfen und
- Deine eigene Quelle mit gleicher Sorgfalt wie ich
anzugeben.
Da besteht Deinerseits offensichtlich noch Nachholbedarf.
Entschuldige. Es war mein Fehler! Ich habe misachtet, das im arabischen Kapitel als Kitab angegeben werden und Kitab oftmals kein eigenständiges Buch ist. Es ist manchmal schwer, die Sprache perfekt zu verinnerlichen wenn man im Umfeld täglich mit bis zu 5 Sprachen konfrontiert wird 
Ausserdem gibt es je nach Glaubensrichtung 3-4 Kategorien in welche :man einen Hadith nach der „Stärke“ gliedert.
Wie ich schon geschrieben habe, kenn man bei den Schiiten
nicht drei oder vier, sondern fünf Kategorien: sahih, hasan,
muwaththaq, qawi und da’if
Wir haben uns anscheinend Missverstanden, jedoch muss ich dich weiterhin berichtigen: Die Ahadith werden nach zwei Kriterien in verschiedene Kategorien eingeteilt. Einerseits teilt man sie nach der Akzeptanz ein, und andererseits nach der Anzahl der Überlieferer. Manche der Kategorien, die wir definieren werden, haben wiederum Unterkategorien, auf die wir aber nicht weiter eingehen. Die Ahadith werden danach eingeteilt, ob der Hadithwissenschaftler, der sie gesammelt hat, sie akzeptiert oder nicht. Weil man hier nicht nur schwarz und weiss sieht, gibt es drei Kategorien. Die Namen der Kategorien kennen die meisten von uns. Hier ein kurzer Überblick, welche Kriterien ein Hadith erfüllen muss, um in eine dieser Kategorien aufgenommen zu werden.
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Sahih
*Lückenloser Überlieferungsweg
*Sämtliche Überlieferer müssen Vertrauenswürdig sein und dürfen z.B. keine grossen Sünden begehen
*Sämtliche Überlieferer müssen ein gutes Erinnerungsvermögen haben
*Der Hadith darf keinem andern Hadith widersprechen, der aus vertrauenswürdigerer Quelle stammt
*Der Hadith darf keinen versteckten Fehler beinhalten wie z.B. einen manipulierten Überlieferungsweg, oder einen Text, der nicht zu diesem Überlieferungsweg gehört
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Hasan
*Lückenloser Überlieferungsweg
*Sämtliche Überlieferer müssen Vertrauenswürdig sein und dürfen z.B. keine grossen Sünden begehen
*Nicht alle Überlieferer haben ein gutes Erinnerungsvermögen
Der Hadith darf keinem andern Hadith widersprechen, der aus vertrauenswürdigerer Quelle stammt
*Der Hadith darf keinen versteckten Fehler beinhalten wie z.B. einen manipulierten Überlieferungsweg oder einen Text, der nicht zu diesem Überlieferungsweg gehört
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Daif
*Alle Ahadith, die nicht Sahih oder Hasan sind
z.B. Lücke im Überlieferungsweg
*Diese Kategorie hat mehrere Unterkategorien in die ein Daif Hadith je nachdem was ihm fehlt eingeteilt wird.
Die Ahadith werden aber auch nach der Anzahl der Überlieferer in jeder Generation eingeteilt.
- Mutawatir
Ein Mutawatir Hadith ist ein Sahih Hadith, der in jeder Überlieferergeneration von so vielen Muslimen überliefert wird, dass das Absprechen einer Falschaussage ausgeschlossen werden kann. Der Mutawatir Hadith wird von sehr vielen Sahaba (Gefolgsleute des Propheten (sas)) an sehr viele Tabi’i (die darauf folgende Generation, die in direktem Kontakt zu einem Sahabi stand) überliefert, die ihn wiederum an sehr viele andere Muslime überliefert haben.
Auch der Qur’an ist eine Mutawatir Überlieferung. Der Inhalt eines Mutawatir Hadith ist genauso verpflichtend wie der Qur’an. Ein Mutawatir Hadith darf von einem Muslim nicht geleugnet werden.
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Maschhur
Der Maschhur Hadith wurde nur von wenigen Sahaba überliefert, danach aber von sehr vielen Tabi’i weitergegeben. Der Maschhur Hadith kommt dem Mutawatir Hadith nahe, erreicht dessen Verbindlichkeit aber nicht ganz.
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Ahad
Hier werden alle anderen Hadith eingeordnet, man nennt sie auch Einzelüberlieferungen.
Das wären dann insgesamt 6 Kategorien, wobei ich mich nur auf die 1. Oberkategorie bezog. Schiiten und Sunniten ordnen die Hadithe nach diesem Schema ein. Was dein qawi betrifft, es mag sein, dass dies ein persische Transliteration eines arabischen Wortes ist, oder ganz persisch - es würde dann für Ahad und Mashhur zusammengefasst stehen. Ist dies so?
Danke für die Information.
Kein Problem, wir helfen uns ja anscheinend gegenseitig 
Na, dann mach mal. Die Angabe 6 bzw. 9 Jahre stützt sich auf
drei Hadithe des Sahih Bukhari, Kitab al-nikaah Nr. 64 und 65
(von Aisha selbst stammend) und 88 von 'Ursa. Im Kitab
al-nikaah des Sahih Muslim Nr. 3309 berichtet wieder Aisha von
der Verlobung mit 6 und dass sie mit 9 in das Haus des
Propheten kam, gleiche Aussage Nr. 3310. In Nr. 3311 (Quelle
ebenfalls Aisha) ist das Verlobungsalter 7, Heiratsalter
wieder 9. Sunan Dawud: ebenfalls 3 Hadithe (4915, 4916 und
4917), 2 davon auf Aisha selbst zurückgehend - gleiche
Aussage. Das sind schon mal 9 Hadithe, alle sahih und alle
unmissverständlich.
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Nach der traditonellen muslimischen Auffassung soll Aischa (ra) 8 Jahre vor der Hidschra geboren sein. Jedoch wird in Bukharyys Werken ebenfalls überliefert, dass Aischa (ra) ein kleines Mädchen war, als die 54. Sure - Al-Qamar offenbart wurde. Diese Sure wurde jedoch 9 Jahre vor der Hidschra offenbart - was bedeutet dass Aischa damals laut traditioneller Auffassung gar nicht lebte. Sie soll aber ein kleines Mädchen(jariyah) gewesen sein und kein (was auch noch akzeptabel wäre) Kleinkind (sabiyah).
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Mehrere Erzähler berichten, dass Aischa (ra) an der Schlacht von Badr und an der Schlacht von Uhud teilnahm. Ausserdem ist überliefert, dass niemand unter 15 Jahren an dieser Schlacht teilnehmen durfte.
Das bedeutet, zur Zeit von der Schlacht von Badr und Uhud, kann Aischa (ra) keine 9 oder 10 jahre alt gewesen sein.
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Es wird berichtet (u.a. Ibn Hajar), dass Aischa (ra) eine Schwester namens Asma hatte, die 10 Jahre älter war als sie. Sie soll 73 nach der Hidschra im Alter von 100 Jahren gestorben sein. Also muss Asma während der Hidschra mind. 27 Jahre alt gewesen sein. Und Aischa (ra) somit mindestens 17. Da man annimmt, das die Ehe im Jahre 1 nach der Hidschra oder sogar noch ein Jahr später vollzogen wurde - muss Aischa (ra) mind. 18, max. 20 Jahre alt gewesen sein.
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Abu Bakr soll laut Tabari (Abhandlung der islamischen Geschichte) 4 Kinder gehabt haben. Alle sollen in der Jahaliyah (vorislamische Zeit) geboren sein. Wurde Aischa (ra) auch nur einen Tag vor der Offenbarung geboren, kann sie bei der Heirat nicht jünger als 14 gewesen sein.
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Ibn Hasham zu Folge, soll Aischa (ra)kurz vor Umar ibn al-Khattab die Schahada ausgesprochen haben. Das zeigt, das Aischa (ra)im Jahr 1 der islamischen Offenbarungsphase den Islam angenommen hatte und somit mind. 14 Jahre alt gewesen sein muss als sie heiratete (wenn man mit 2 Jahren, eigenständig die Schahada sagen kann)
Ein Problem mit diesem Alter haben speziell westliche Muslime
erst seit ein paar Jahren …
Ich zähle mich jedoch nicht dazu, denn so moderat bin ich nicht. Wie man so schön sagte: Ander Länder, andere Zeit - andere Sitten.
Deinen Ratschlag werd ich verinnerlichen. Vielen Dank nochmals!
Freundliche Grüße,
Ralf
Liebe Grüße
Aqib