Frage über islam/hadithe...hilfe von experten

ich habe 2 fragen…

1 "Zu ihm (dem "Heiligen Propheten"Zwinkern kam
eine Frau von Ghamid und sagte: Allahs Bote, ich habe
Ehebruch begangen, also reinige mich. Er (der
"Heilige Prophet"Zwinkern wies sie zurück. Am
folgenden Tag sagte sie: Allahs Bote, warum weist du
mich zurück? … Bei Allah, ich bin schwanger geworden.
Er sagte: Nun, wenn du darauf bestehst, dann geh weg
und komm wieder, sobald dein Kind zur Welt gekommen
ist. Als ihr Kind geboren worden war, wickelte sie es
in ein Tuch und sagte zum „Propheten“: Hier
ist das Kind, das ich geboren habe. Er sagte: Geh weg
und säug es, bis es entwöhnt ist. Als das Kind entwöhnt
war, kam sie zurück und sagte: Allahs Apostel. Hier ist
das Kind. Es ist entwöhnt und isst feste Nahrung. Er
(der "Heilige Prophet"Zwinkern vertraute das Kind
einem der Muslime an und verkündete dann die Strafe.
Sie wurde in einen Graben geworfen, und er befahl den
Anwesenden, sie zu steinigen. Khalid bin Walid kam mit
einem Stein nach vorn und warf ihn gegen ihren Kopf.
Blut spritzte auf das Gesicht von Khalid, und er
beschimpfte sie. Allahs Apostel hörte seinen (Khalids)
Fluch, den er ihr entgegengeschleudert hatte. Daraufhin
sagte er (der „Heilige Prophet"Zwinkern: Khalid, sei
gütig. Durch Ihn, in dessen Hände mein Leben gegeben
ist, hat sie so sehr bereut, dass selbst einem
Steuereintreiber vergeben würde, wenn er so bereut
hätte. Dann gab er seine Anweisungen bezüglich der Frau
und betete über sie. Danach wurde sie beerdigt.“

entpricht dieser hadith der wahrheit?? wie kann man diesen hadith verstehen?
würde mich freuen wenn mir jmd diesen hadith erklären könnte bzw widerlegen könnte mit entsprechenden belegen

2 hat der prophet eine 11 jährige geheiratet? ich bin der meinung dass sie wesentlich älter war und dass dies falsch ist. was ist wahr?

Hallo,
überliefert ist dieser Hadith durch den Al-Kafi von Abu Ja’far Muhammad bin Ya’qub bin Ishaq al-Kulaini al-Razi (meist kurz ‚Al-Kulaini‘, ? - 939/940 u.Z.). Der Al-Kafi ist eine Sammlung von Hadithen des Propheten und der Imame, es ist eines der wichtigsten Bücher der Schiiten. Der Al-Kafi besteht aus drei Teilen: Al-Usul, Al-Furu und Al-Rawda mit 15.181 (nach anderer Zählung 15.176) Hadithen. Quelle für die Scharia (islamische Rechtsprechung) ist insbesondere Al-Furu, das 26 Kapitel (Kutub, Mehrzahl von Kitab) enthält. Die Umstände und die Art, wie Strafen verhängt werden, ist Gegenstand des Kitab al-hudud, dort findet sich auch der Hadith mit der Nummer 4206, Gewährsmann (Erzähler) ist Abdullah bin Buraida, der den Vorgang so von seinem Vater, der bei dem Vorgang anwesend war, hörte. Wie ‚stark‘ (zuverlässig) der Hadith eingestuft wird (es gibt fünf Stufen) kann ich dir momentan nicht sagen.

Dein Zitat unterschlägt den ersten Teil und erweckt so den Eindruck, als sei Steinigung als Strafe für Ehebruch nur bei Frauen vorgesehen. Tatsächlich beginnt der Hadith mit Ma’iz bin Malik al-Aslami, der vor Mohammed erschien, sich selbst des Ehebruchs beschuldigte und Mohammed ersuchte, ihn von dieser Schuld zu reinigen. Insofern liegt derselbe Sachverhalt vor wie bei der Frau aus Ghamid im zweiten Teil des Hadith.

Ma’iz bin Malik al-Aslami wurde beim erstenmal weggeschickt, beim zweiten Mal ebenfalls, wobei sich Mohammed anschließend Erkundigungen über seine geistige Gesundheit einzog (die nach Auskunft seiner Freunde und Bekannten nicht beeinträchtigt war). Das gleiche geschah beim dritten Mal und beim vierten Mal schließlich ordnete Mohammed die Steinigung an.

Die Frau aus Ghamid wurde hingegen nur beim ersten Mal wieder weggeschickt. Als sie beim zweiten Mal auf ihrer ‚Reinigung‘ bestand, wurde die Strafe aufgeschoben, bis ihr Kind geboren und in der Lage war, selbständig Nahrung zu sich zu nehmen.

Aus diesem Hadith ergeben sich unmittelbar folgende Umstände für die Bestrafung von Ehebruch durch Steinigung:

  1. es liegt eine Selbbezichtigung / ein Geständnis vor
  2. dieses wird wiederholt / bestätigt - von einem Mann drei mal, von einer Frau ein mal
  3. der Mann ist geistig gesund bzw.
  4. die Frau ist nicht schwanger und säugt keines ihrer Kinder mehr

Was Mohammeds zweite Frau Aisha angeht - sie wurde im Alter von 6 oder 7 Jahren mit Mohammed verlobt. Die Ehe wurde vollzogen, als Aisha neun oder (laut Abu Ja’far Muhammad ibn Jarir al-Tabari) 10 Jahre alt war.

Freundliche Grüße,
Ralf

Hallo,

Hallo Tychiades!

überliefert ist dieser Hadith durch den Al-Kafi von Abu Ja’far
Muhammad bin Ya’qub bin Ishaq al-Kulaini al-Razi (meist kurz
‚Al-Kulaini‘, ? - 939/940 u.Z.). Der Al-Kafi ist eine Sammlung
von Hadithen des Propheten und der Imame, es ist eines der
wichtigsten Bücher der Schiiten. Der Al-Kafi besteht aus drei
Teilen: Al-Usul, Al-Furu und Al-Rawda mit 15.181 (nach anderer
Zählung 15.176) Hadithen. Quelle für die Scharia (islamische
Rechtsprechung) ist insbesondere Al-Furu, das 26 Kapitel
(Kutub, Mehrzahl von Kitab) enthält. Die Umstände und die Art,
wie Strafen verhängt werden, ist Gegenstand des Kitab
al-hudud, dort findet sich auch der Hadith mit der Nummer
4206, Gewährsmann (Erzähler) ist Abdullah bin Buraida, der den
Vorgang so von seinem Vater, der bei dem Vorgang anwesend war,
hörte. Wie ‚stark‘ (zuverlässig) der Hadith eingestuft wird
(es gibt fünf Stufen) kann ich dir momentan nicht sagen.

Das Buch al-Hudud jedenfalls ist kein schiitisches Buch und somit nicht von al-Kulaini. Es ist von Muslim, so habe ich es zumindest in Saudi-Arabien gesagt bekommen. Ausserdem gibt es je nach Glaubensrichtung 3-4 Kategorien in welche man einen Hadith nach der „Stärke“ gliedert. Dieser Hadith ist Sahih - authentisch, bis auf die engste Gefolgschaft des Propheten (sas) zurückzuführen.

Dein Zitat unterschlägt den ersten Teil und erweckt so den
Eindruck, als sei Steinigung als Strafe für Ehebruch nur bei
Frauen vorgesehen. Tatsächlich beginnt der Hadith mit Ma’iz
bin Malik al-Aslami, der vor Mohammed erschien, sich selbst
des Ehebruchs beschuldigte und Mohammed ersuchte, ihn von
dieser Schuld zu reinigen. Insofern liegt derselbe Sachverhalt
vor wie bei der Frau aus Ghamid im zweiten Teil des Hadith.

Falsch. Es sind 2 Hadithe die jeweils eine eigenständige Nummer besitzen. Lediglich in den Übersetzungen lässt sich finden: Der Hadith geht bei Nr. soundso weiter.

Ma’iz bin Malik al-Aslami wurde beim erstenmal weggeschickt,
beim zweiten Mal ebenfalls, wobei sich Mohammed anschließend
Erkundigungen über seine geistige Gesundheit einzog (die nach
Auskunft seiner Freunde und Bekannten nicht beeinträchtigt
war). Das gleiche geschah beim dritten Mal und beim vierten
Mal schließlich ordnete Mohammed die Steinigung an.

Sahih. So hat er es mit allen Männern UND Frauen gemacht, sofern nicht ander Bedingungen erfüllt waren.

Aus diesem Hadith ergeben sich unmittelbar folgende
Umstände für die Bestrafung von Ehebruch durch Steinigung:

  1. es liegt eine Selbbezichtigung / ein Geständnis vor
  2. dieses wird wiederholt / bestätigt - von einem Mann drei
    mal, von einer Frau ein mal
  3. der Mann ist geistig gesund bzw.
  4. die Frau ist nicht schwanger und säugt keines ihrer Kinder
    mehr

Die Frau war schwanger und das war in Verbindung mit ihrem Selbstgeständnis der Grund warum es die 4 Zeugen überflüssig machte. (s. Sahih Bucharyy Buch 12 Hadith Nr.6829)

Was Mohammeds zweite Frau Aisha angeht - sie wurde im Alter
von 6 oder 7 Jahren mit Mohammed verlobt. Die Ehe wurde
vollzogen, als Aisha neun oder (laut Abu Ja’far Muhammad ibn
Jarir al-Tabari) 10 Jahre alt war.

Falsch. Auch wenn es so in verschiedensten Hadithen steht, kann es nicht der Wahrheit entsprechen, da dieser Ausspruch in Verbindung mehrer komplexer sahih Hadithe nicht möglich ist! Ich werde mir die Mühe machen und das so schnell wie möglich darlegen und nachtragen, jetzt habe ich jedoch leider nicht die Zeit dazu.

Freundliche Grüße,
Ralf

Grüße Aqib

2 hat der prophet eine 11 jährige geheiratet? ich bin der
meinung dass sie wesentlich älter war und dass dies falsch
ist. was ist wahr?

Warum muß das unrichtig sein? Andere Länder, andere Zeiten, andere Sitten. Kinderehen gibt es heute noch.

Grüße Bellawa.

Hallo Aqib,

Das Buch al-Hudud jedenfalls ist kein schiitisches Buch und somit nicht von al-Kulaini.

wenn Du mal genauer hinschaust, wirst Du sehen, dass ich nicht von einem „Buch al-Hudud“ geschrieben habe, sondern vom Kapitel al-hudud (Kitab al-hudud) im zweiten Teil (Al-Furu) des Al-Kafi von al-Kulaini. Die Belegstelle habe ich präzise mit Nr. 4206 angegeben.

Es ist durchaus nicht unwahrscheinlich, dass der Hadith auch in der sunnitischen Tradition überliefert ist, möglicherweise auch als zwei Hadithe. In diesem Fall wäre es, bevor Du mich bezichtigst, eine falsche Information zu geben, angebracht

  1. die von mir angegebene Quelle zu überprüfen und
  2. Deine eigene Quelle mit gleicher Sorgfalt wie ich anzugeben.

Da besteht Deinerseits offensichtlich noch Nachholbedarf.

Ausserdem gibt es je nach Glaubensrichtung 3-4 Kategorien in welche :man einen Hadith nach der „Stärke“ gliedert.

Wie ich schon geschrieben habe, kenn man bei den Schiiten nicht drei oder vier, sondern fünf Kategorien: sahih, hasan, muwaththaq, qawi und da’if

Dieser Hadith ist Sahih

Danke für die Information.

Falsch. Auch wenn es so in verschiedensten Hadithen steht, kann es nicht der Wahrheit entsprechen, da dieser Ausspruch in Verbindung mehrer komplexer sahih Hadithe nicht möglich ist! Ich werde mir die Mühe machen und das so schnell wie möglich darlegen und nachtragen, jetzt habe ich jedoch leider nicht die Zeit dazu.

Na, dann mach mal. Die Angabe 6 bzw. 9 Jahre stützt sich auf drei Hadithe des Sahih Bukhari, Kitab al-nikaah Nr. 64 und 65 (von Aisha selbst stammend) und 88 von 'Ursa. Im Kitab al-nikaah des Sahih Muslim Nr. 3309 berichtet wieder Aisha von der Verlobung mit 6 und dass sie mit 9 in das Haus des Propheten kam, gleiche Aussage Nr. 3310. In Nr. 3311 (Quelle ebenfalls Aisha) ist das Verlobungsalter 7, Heiratsalter wieder 9. Sunan Dawud: ebenfalls 3 Hadithe (4915, 4916 und 4917), 2 davon auf Aisha selbst zurückgehend - gleiche Aussage. Das sind schon mal 9 Hadithe, alle sahih und alle unmissverständlich.

Ein Problem mit diesem Alter haben speziell westliche Muslime erst seit ein paar Jahren …

Nochmals: erst sauber dokumentierte Gegenbelege vorweisen, dann ggf. „falsch“ schreien.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Die Ehe wurde vollzogen, als Aisha neun oder (laut Abu Ja’far
Muhammad ibn :Jarir al-Tabari) 10 Jahre alt war.

Echter Schweinkram, aber mit der Päderasten Katholiban rumschimpfen. :smile:)

Gruß

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Hallo Aqib,

Das Buch al-Hudud jedenfalls ist kein schiitisches Buch und somit nicht von al-Kulaini.

wenn Du mal genauer hinschaust, wirst Du sehen, dass ich nicht
von einem „Buch al-Hudud“ geschrieben habe, sondern vom
Kapitel al-hudud (Kitab al-hudud) im zweiten Teil (Al-Furu)
des Al-Kafi von al-Kulaini. Die Belegstelle habe ich präzise
mit Nr. 4206 angegeben.

Es ist durchaus nicht unwahrscheinlich, dass der Hadith auch
in der sunnitischen Tradition überliefert ist, möglicherweise
auch als zwei Hadithe. In diesem Fall wäre es, bevor Du mich
bezichtigst, eine falsche Information zu geben, angebracht

  1. die von mir angegebene Quelle zu überprüfen und
  2. Deine eigene Quelle mit gleicher Sorgfalt wie ich
    anzugeben.

Da besteht Deinerseits offensichtlich noch Nachholbedarf.

Entschuldige. Es war mein Fehler! Ich habe misachtet, das im arabischen Kapitel als Kitab angegeben werden und Kitab oftmals kein eigenständiges Buch ist. Es ist manchmal schwer, die Sprache perfekt zu verinnerlichen wenn man im Umfeld täglich mit bis zu 5 Sprachen konfrontiert wird :wink:

Ausserdem gibt es je nach Glaubensrichtung 3-4 Kategorien in welche :man einen Hadith nach der „Stärke“ gliedert.

Wie ich schon geschrieben habe, kenn man bei den Schiiten
nicht drei oder vier, sondern fünf Kategorien: sahih, hasan,
muwaththaq, qawi und da’if

Wir haben uns anscheinend Missverstanden, jedoch muss ich dich weiterhin berichtigen: Die Ahadith werden nach zwei Kriterien in verschiedene Kategorien eingeteilt. Einerseits teilt man sie nach der Akzeptanz ein, und andererseits nach der Anzahl der Überlieferer. Manche der Kategorien, die wir definieren werden, haben wiederum Unterkategorien, auf die wir aber nicht weiter eingehen. Die Ahadith werden danach eingeteilt, ob der Hadithwissenschaftler, der sie gesammelt hat, sie akzeptiert oder nicht. Weil man hier nicht nur schwarz und weiss sieht, gibt es drei Kategorien. Die Namen der Kategorien kennen die meisten von uns. Hier ein kurzer Überblick, welche Kriterien ein Hadith erfüllen muss, um in eine dieser Kategorien aufgenommen zu werden.

  1. Sahih
    *Lückenloser Überlieferungsweg
    *Sämtliche Überlieferer müssen Vertrauenswürdig sein und dürfen z.B. keine grossen Sünden begehen
    *Sämtliche Überlieferer müssen ein gutes Erinnerungsvermögen haben
    *Der Hadith darf keinem andern Hadith widersprechen, der aus vertrauenswürdigerer Quelle stammt
    *Der Hadith darf keinen versteckten Fehler beinhalten wie z.B. einen manipulierten Überlieferungsweg, oder einen Text, der nicht zu diesem Überlieferungsweg gehört

  2. Hasan
    *Lückenloser Überlieferungsweg
    *Sämtliche Überlieferer müssen Vertrauenswürdig sein und dürfen z.B. keine grossen Sünden begehen
    *Nicht alle Überlieferer haben ein gutes Erinnerungsvermögen
    Der Hadith darf keinem andern Hadith widersprechen, der aus vertrauenswürdigerer Quelle stammt
    *Der Hadith darf keinen versteckten Fehler beinhalten wie z.B. einen manipulierten Überlieferungsweg oder einen Text, der nicht zu diesem Überlieferungsweg gehört

  3. Daif
    *Alle Ahadith, die nicht Sahih oder Hasan sind
    z.B. Lücke im Überlieferungsweg
    *Diese Kategorie hat mehrere Unterkategorien in die ein Daif Hadith je nachdem was ihm fehlt eingeteilt wird.

Die Ahadith werden aber auch nach der Anzahl der Überlieferer in jeder Generation eingeteilt.

  1. Mutawatir
    Ein Mutawatir Hadith ist ein Sahih Hadith, der in jeder Überlieferergeneration von so vielen Muslimen überliefert wird, dass das Absprechen einer Falschaussage ausgeschlossen werden kann. Der Mutawatir Hadith wird von sehr vielen Sahaba (Gefolgsleute des Propheten (sas)) an sehr viele Tabi’i (die darauf folgende Generation, die in direktem Kontakt zu einem Sahabi stand) überliefert, die ihn wiederum an sehr viele andere Muslime überliefert haben.

Auch der Qur’an ist eine Mutawatir Überlieferung. Der Inhalt eines Mutawatir Hadith ist genauso verpflichtend wie der Qur’an. Ein Mutawatir Hadith darf von einem Muslim nicht geleugnet werden.

  1. Maschhur
    Der Maschhur Hadith wurde nur von wenigen Sahaba überliefert, danach aber von sehr vielen Tabi’i weitergegeben. Der Maschhur Hadith kommt dem Mutawatir Hadith nahe, erreicht dessen Verbindlichkeit aber nicht ganz.

  2. Ahad
    Hier werden alle anderen Hadith eingeordnet, man nennt sie auch Einzelüberlieferungen.

Das wären dann insgesamt 6 Kategorien, wobei ich mich nur auf die 1. Oberkategorie bezog. Schiiten und Sunniten ordnen die Hadithe nach diesem Schema ein. Was dein qawi betrifft, es mag sein, dass dies ein persische Transliteration eines arabischen Wortes ist, oder ganz persisch - es würde dann für Ahad und Mashhur zusammengefasst stehen. Ist dies so?

Danke für die Information.

Kein Problem, wir helfen uns ja anscheinend gegenseitig :wink:

Na, dann mach mal. Die Angabe 6 bzw. 9 Jahre stützt sich auf
drei Hadithe des Sahih Bukhari, Kitab al-nikaah Nr. 64 und 65
(von Aisha selbst stammend) und 88 von 'Ursa. Im Kitab
al-nikaah des Sahih Muslim Nr. 3309 berichtet wieder Aisha von
der Verlobung mit 6 und dass sie mit 9 in das Haus des
Propheten kam, gleiche Aussage Nr. 3310. In Nr. 3311 (Quelle
ebenfalls Aisha) ist das Verlobungsalter 7, Heiratsalter
wieder 9. Sunan Dawud: ebenfalls 3 Hadithe (4915, 4916 und
4917), 2 davon auf Aisha selbst zurückgehend - gleiche
Aussage. Das sind schon mal 9 Hadithe, alle sahih und alle
unmissverständlich.

Nach der traditonellen muslimischen Auffassung soll Aischa (ra) 8 Jahre vor der Hidschra geboren sein. Jedoch wird in Bukharyys Werken ebenfalls überliefert, dass Aischa (ra) ein kleines Mädchen war, als die 54. Sure - Al-Qamar offenbart wurde. Diese Sure wurde jedoch 9 Jahre vor der Hidschra offenbart - was bedeutet dass Aischa damals laut traditioneller Auffassung gar nicht lebte. Sie soll aber ein kleines Mädchen(jariyah) gewesen sein und kein (was auch noch akzeptabel wäre) Kleinkind (sabiyah).

Mehrere Erzähler berichten, dass Aischa (ra) an der Schlacht von Badr und an der Schlacht von Uhud teilnahm. Ausserdem ist überliefert, dass niemand unter 15 Jahren an dieser Schlacht teilnehmen durfte.
Das bedeutet, zur Zeit von der Schlacht von Badr und Uhud, kann Aischa (ra) keine 9 oder 10 jahre alt gewesen sein.

Es wird berichtet (u.a. Ibn Hajar), dass Aischa (ra) eine Schwester namens Asma hatte, die 10 Jahre älter war als sie. Sie soll 73 nach der Hidschra im Alter von 100 Jahren gestorben sein. Also muss Asma während der Hidschra mind. 27 Jahre alt gewesen sein. Und Aischa (ra) somit mindestens 17. Da man annimmt, das die Ehe im Jahre 1 nach der Hidschra oder sogar noch ein Jahr später vollzogen wurde - muss Aischa (ra) mind. 18, max. 20 Jahre alt gewesen sein.

Abu Bakr soll laut Tabari (Abhandlung der islamischen Geschichte) 4 Kinder gehabt haben. Alle sollen in der Jahaliyah (vorislamische Zeit) geboren sein. Wurde Aischa (ra) auch nur einen Tag vor der Offenbarung geboren, kann sie bei der Heirat nicht jünger als 14 gewesen sein.

Ibn Hasham zu Folge, soll Aischa (ra)kurz vor Umar ibn al-Khattab die Schahada ausgesprochen haben. Das zeigt, das Aischa (ra)im Jahr 1 der islamischen Offenbarungsphase den Islam angenommen hatte und somit mind. 14 Jahre alt gewesen sein muss als sie heiratete (wenn man mit 2 Jahren, eigenständig die Schahada sagen kann)

Ein Problem mit diesem Alter haben speziell westliche Muslime
erst seit ein paar Jahren …

Ich zähle mich jedoch nicht dazu, denn so moderat bin ich nicht. Wie man so schön sagte: Ander Länder, andere Zeit - andere Sitten.

Deinen Ratschlag werd ich verinnerlichen. Vielen Dank nochmals!

Freundliche Grüße,
Ralf

Liebe Grüße
Aqib

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Hallo Aqib,

Wir haben uns anscheinend Missverstanden, jedoch muss ich dich
weiterhin berichtigen: Die Ahadith werden nach zwei Kriterien
in verschiedene Kategorien eingeteilt. Einerseits teilt man
sie nach der Akzeptanz ein, und andererseits nach der Anzahl
der Überlieferer.

zumindest ich habe Dich durchaus nicht missverstanden. Ich habe deutlich gemacht, dass ich mich mit meinen Angaben auf die Tradition der Schi’i beziehe. Die ist nicht „falsch“, wie Du zu behaupten beliebst, sie ist allenfalls anders als die Tradition, auf die Du Dich beziehst.

Die von mir genannte Einteilung in fünf Kategorien geht auf Zayn al-Din al-`Amili (al-Shahid al-Thani) zurück. In der Schia gibt es noch eine andere mir bekannte Art der Unterscheidung, die allerdings auch zu fünf Kategorien führt. Grundsätzlich wird da zwischen ‚mutawatir‘ und ‚ahad‘ unterschieden. Was ‚mutawatir‘ ist, hast Du ja selbst schon erklärt. Alle anderen sind ahad, nach dem Grad der Zuverlässigkeit wiederum in sahih, hasan, muwaththaq und da’if unterschieden. Es gibt sicher (auch in der Schia) noch andere Einteilungen.

Was dein qawi betrifft, es mag
sein, dass dies ein persische Transliteration eines arabischen
Wortes ist, oder ganz persisch - es würde dann für Ahad und
Mashhur zusammengefasst stehen. Ist dies so?

Nein, qawi ist ein Hadith, nach dem Mohammed einen ayat rezitierte - also eine direkte Auslegung eines ayat durch den Propheten. Diese Kategorie fällt aus dem Rahmen, weil sie sich nicht auf die Zuverlässigkeit der Überlieferung (asnad) bezieht, sondern als Kriterium der Zuverlässigkeit den direkten Bezug auf einen ayat nimmt.

Zum Alter Aishas - was Du nennst, sind sicher alles bedenkenswerte Indizien. Nimmt man Deine Argumentation als zutreffend an, würde dies allerdings bedeuten, dass mindestens neun als sahih eingestufte Ahadithe falsch sind. Was sagt das dann generell über die Zuverlässigkeit von als ‚sahih‘ kategoriserten Ahadithen aus?

Freundliche Grüße,
Ralf

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Hallo Aqib,

Hallo Tychiades,

Nein, qawi ist ein Hadith, nach dem Mohammed einen ayat
rezitierte - also eine direkte Auslegung eines ayat durch den
Propheten. Diese Kategorie fällt aus dem Rahmen, weil sie sich
nicht auf die Zuverlässigkeit der Überlieferung (asnad)
bezieht, sondern als Kriterium der Zuverlässigkeit den
direkten Bezug auf einen ayat nimmt.

Ok. Danke!

Zum Alter Aishas - was Du nennst, sind sicher alles
bedenkenswerte Indizien. Nimmt man Deine Argumentation als
zutreffend an, würde dies allerdings bedeuten, dass mindestens
neun als sahih eingestufte Ahadithe falsch sind. Was sagt das
dann generell über die Zuverlässigkeit von als ‚sahih‘
kategoriserten Ahadithen aus?

Das Problem, bei diesen Hadithen ist, dass sie nur sahih wurden, weil Aischa (ra) selbst diese Aussage getätigt hat. Über ibn 'urwah wird berichtet, dass er bei seiner Reise in den Iraq auf grund seines hohen Alters (71) und der damit verbundenen Strapazen den Verstand verlor und dass somit alle Hadithe die im Iraq überliefert wurden und von ihm kommen nicht sahih sind. Die Hadithe von ihm, die Aischa (ra) betreffen, wurden allesamt im Iraq aufgenommen. Durch Aischa (ra) selbst, haben wir ja einen lückenlosen eigentlich authentischen Überlieferungsweg. Jedoch ist dieser Hadith eigentlich als Ahad zu werten, da es in diesem Zusammenhang Einzelüberlieferungen von 2 Personen sind - einmal von Aischa (ra) und einmal von dem alten, vielleicht erkrankten 'urwah der kein Erinnerungsvermögen mehr hatte.

Freundliche Grüße,
Ralf

Liebe Grüße
Aqib

Werter Aqib,
vielen Dank für den interessanten Austausch.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Ich habe zu danken! - immer wieder gerne :wink:

Grüße Aqib