TN oder TT, das ist hier die Frage
Hallo
Ist man Früher echt so vorgegangen, haben die sich das als
Reserve Draht gedacht gehabt.
Vielleicht war ein Elektriker aus einem TT-Bereich am Werk, aber das Haus wurde im TN-System installiert. Im TT-System gab es ja schon immer FI-Schalter und schon immer separate Schutzleiter.
Kann ja auch sein, daß der Elektriker so dachte und das so machen wollte, aber ein „Städtischer E-Werk-Beamter“ dann befohl, das so zu machen, wie es schon immer war.
Das ist aber reine Spekulation von mir!
Damals war TN ja gleichzusetzen mit klassischer Nullung. Warum die damals nicht auf die Idee kamen, gleich in TN-S zu verdrahten, wenn schon die Adern da sind, weiß ich auch nicht.
Ich hab da mal was gehört, daß früher nicht wie heute der grün-gelbe in seiner Funktion verbindlich festgelegt war, sondern der graue. Der war verbindlich als Nullleiter zu verwenden, was dem heutigen PEN entspricht. Dementsprechend wurden die Farben im TT und TN-System nach meiner Beobachtung auch verschieden verwendet. Im TN war grau PEN, im TT grau N, dafür rot PE. Außer bei Schalterleitungen, da war grau und rot geschaltete Phase.
Diese unterschiedliche Farbzuordnung macht es ja gerade unmöglich, verbindlich eine Farbe einer Funktion zuzuordnen. 2004 kamen sie dann auf die Idee, wieder einen grauen einzuführen, der aber Außenleiter ist. Wenn man da in einer alten Verteilung mit alten und neuen Leitungen die grauen vertauscht, kann das tödlich enden.
Also gehe ich davon aus, dass die es nicht damals als
Schutzleiterfunktion eingezogen haben.
Kann gut so sein, wie du sagst.
Wenn das Gebäude in TN installiert ist, muß man halt den PEN in PE und N aufteilen. Kann ja auch an der Leuchte sein.
Wenn aber TT-System, aber kein separater Schutzleiter vorhanden ist, dann wäre die Elektroanlage mangelhaft. Zumindest, wenn an den Steckdosen kein PE wäre. Bei den Leuchten würde ich bei einer Bestandsanlage vielleicht den Kompromiß eingehen, schutzisolierte Leuchten vorzuschreiben, z.B. mit Aufkleber in der Elektroverteilung.
Aus Euren Antworten sehe ich nun, das ich leider eine Nullung
vornehmen muss, wenn Leuchten mit Metallkörper vorhanden sein
sollten.
Wenn TN-System, ja, aber wieso „leider“.
Außer es gäbe eine einfache Möglichkeit die roten Drähte zum
Schutzleiter umzufunktionieren.
Aber eine Änderung in der elektrischen Anlage einer Mietwohnung durchführen? Würde ich ungern machen.
Die kamen mir damals mit der Behauptung das solche
Fälle unter dem Bestandschutz liegen würden und sie nicht
verpflichtet sind Erneuerungen vorzunehmen.
Das ist richtig. Wenn die Installation zum Zeitpunkt der Errichtung den Vorschriften entsprochen hat, unbeschädigt und fehlerfrei ist, dann ist sie auch heute so zulässig.
Wenn man was ändern will, muss man also selber dafür
aufkommen.
Gerade bei Leuchten ist es doch nicht schwierig, schutzisolierte zu nehmen, oder klassische Nullung zu machen. Man kann es gar nicht oft genug sagen: Der PEN muß sicher herausgefunden werden, und es muß sicher sein, daß der L und nicht der PEN geschaltet ist. Genau das hatte ich nämlich mal. Im eingeschalteten Zustand scheinbar alles in Ordnung, aber im ausgeschalteten Zustand Leuchtengehäuse unter Spannung.
Hans