Hallo Leute vom Forum,
nachdem ich die Versteigerung des VW von Ratzinger auch gesehen habe, dazu mal eine Frage.
In den Papieren steht : Joseph Kardinal Ratzinger.
Ist Kardinal ein Titel wie z.B. Arzt ? Wenn ja, müsste es dann nicht Kardinal J. Ratzinger heißen ?
Klingt vielleicht seltsam, wie verhält es sich eigentlich mit dem Papst.
Muss Ratzinger seinen Personalausweis umändern ? Ist der Papstname sowas in den Personaldokumenten wie ein Künstlername ?
Klingt wohl alles etwas seltsam, aber die Kirche kann sich ja auch nicht so einfach über die Gesetze hinwegsetzen.
Tschüss Jens
Hallo,
nachdem ich die Versteigerung des VW von Ratzinger auch
gesehen habe, dazu mal eine Frage.
Eine? Ich zähle vier … 
In den Papieren steht : Joseph Kardinal Ratzinger.
Ist Kardinal ein Titel wie z.B. Arzt ?
Arzt ist kein Titel, sondern eine Berufsbezeichnung. Ein Titel wäre z.B. „Dr.“
Wenn ja, müsste es dann
nicht Kardinal J. Ratzinger heißen ?
Der Titel „Kardinal“ wird traditionell zwischen Vor- und Nachnamen geführt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kardinal
Klingt vielleicht seltsam, wie verhält es sich eigentlich mit
dem Papst.
Muss Ratzinger seinen Personalausweis umändern ? Ist der
Papstname sowas in den Personaldokumenten wie ein Künstlername
?
Für deutsche Personaldokumente müsste das wohl so sein. Auch Ordensnamen wie „Schwester Maragerethe“ werden wie Künstlernamen in die Dokumente eingetragen.
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/sich_o/…
Klingt wohl alles etwas seltsam, aber die Kirche kann sich ja
auch nicht so einfach über die Gesetze hinwegsetzen.
Braucht sie nicht. Der Staat nimmt traditionell Rücksicht auf die Bedürfnisse der Kirche (was in diesem Fall ja niemandem wehtut, da gibt es ganz andere Probleme …)
Grüße
Wolfgang
Hallo Jens,
also als Papst ist der liebe Bendikt und vormalige Ratzinger ja auch Staatschef vom Vatikanstaat. Und da ein Staat auch Staatsbürger hat, kann er ja selber bestimmen, was er in seinen Ausweis schreiben läßt.
Gernot Geyer
Hallo Gernot,
also als Papst ist der liebe Bendikt und vormalige Ratzinger
ja auch Staatschef vom Vatikanstaat. Und da ein Staat auch
Staatsbürger hat, kann er ja selber bestimmen, was er in
seinen Ausweis schreiben läßt.
Soweit in Erfahrung zu bringen ist, wird die vatikanische Staatsbürgerschaft immer nur zusätzlich zur „natürlichen“ Staatsbürgerschaft verliehen.
http://www.filodiritto.com/diritto/pubblico/internaz…
http://de.wikipedia.org/wiki/Vatikanische_Staatsbürg…
http://de.wikipedia.org/wiki/Vatikanstadt#Bevölkerung
Joseph Ratzinger müsste demnach, seit er 1981 als Kurienkardinal nach Rom ging, Doppelstaater sein: er müsste einen deutschen und einen vatikanischen Pass haben.
Ich habe Jens’ Frage auf Benedikts deutsche Ausweispapiere bezogen; über die vatikanischen Passgesetze weiß ich nichts.
Grüße
Wolfgang
Hallo liebe Antwortenden,
vielen Dank für eure Antworten.
Jetzt hat sich mein Nebel der Unkenntnis doch etwas gelüftet 
Tschüss Jens