Frage um nachzahlung?

Habe jetzt 1 stunde nach dem gleichen fehler gesucht den ich habe aber nichts gefunden.

Mache gerade für meine Mutte die Steuererklärung für 2013 und 2014 und bekomme immer die Meldung das Sie nachzahlen müsste.
Ich benutze Elster.
2013 ist die Erste Steuererklärung.

Ich gebe einfach mal alle daten an und hoffe das sich jemand kurz die Zeite nimmt und mir helfen kann.

Lohnsteuerbescheinigung:

  1. 0101-3112
  2. 12480,00
  3. 180,90
    6.16,20
  4. 1179,36
  5. 1179,36
  6. 1023,36
  7. 127,92
  8. 187,20

Werbungskosten :
116€

Kontoführungs.
16€

steuerklasse 1

Hoffe das ich alles wichtige habe

Da kann man so nichts mit anfangen. Du schreibst auch nichts über die Höhe der Abweichung. Wenig/ viel? Wie alt ist die Mutter? Stimmt die Steuerklasse? etc.

Wollte man das richtig beurteilen, müsste man selbst die Erklärung in einem anderen Programm eingeben. An Elster wird es kaum liegen.

Es gibt unterschiedlich mögliche Fehlerquellen, z.B. könnte der Lohnsteuerabzug falsch berechnet worden sein. Möglicherweise geben die einzelnen Lohnabrechnungen Aufschluss, was du vielleicht übersehen haben könntest.

Servus,

der Lohnsteuerabzug ist etwas höher als die festzusetzende ESt. Das braucht kein Fehler zu sein - es genügt, wenn der Arbeitgeber bei schwankenden Bezügen keinen LoJa in der letzten Abrechnung durchgeführt hat.

Das lässt sich übrigens leicht mit Elster allein und bereits mit jedem üblichen Lohnsteuerrechner, der die Eingabe von Jahreswerten erlaubt, überprüfen - man muss da nicht in Einzelheiten gehen.

Eine Nachzahlung kann bei den im Sachverhalt gegebenen Daten nur festgesetzt werden, wenn Eingabefehler vorliegen oder Teile des Sachverhalts vom Fragesteller verschwiegen wurden.

Schöne Grüße

MM

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Hallo, selbst wenn elster einen Fehler anzeigen würde, geht das Finanzamt von den übermittelten Daten des Arbeitgeber aus. Das sind die selben, die auf dem Lohsteuerabrechnung des arbeitgebers stehen.

Alle weiteren selbst ermittelten Ausgaben (z.B. Weg zur Arbeit, Arztkosten inkl. Weg dorthin, u.s.w- wenn diese nicht den Freibetrag überschreinten) mindern das zu versteuernde Einkommen. Dort noch einmal genauer hinschauen, sollte tatsächlich eine Nachzahlung erforderlich sein.

Gruß, M.E.

Servus,

Elster prüft nur formal, nicht die Höhe der eingegebenen Beträge - es wird also kein Fehler angezeigt werden, wenn (was hier wohl nicht der Fall ist) Lohnsteuer falsch einbehalten wurde.

Im vorliegenden Fall führen die angegebenen Werte zu einer Erstattung, nicht zu einer Nachzahlung - auch, wenn die Werbungskosten den Arbeitnehmerpauschbetrag nicht übersteigen.

Wenn die Vorab-Berechnung unter Elster eine Nachzahlung ausweist, handelt es sich also nicht um einen Fehler beim Lohnsteuereinbehalt, der übrigens genau so vom FA berücksichtigt würde, wie er auch bescheinigt worden ist, sondern um einen Eingabefehler beim Erstellen der Steuererklärung. Dieser wird, wenn er offensichtlich ist, z.B. Tippfehler bei der Eingabe des Steuerbruttos, vom FA bei der Veranlagung korrigiert.

Schöne Grüße

MM