Hallo,
darf man laut Duden folgenden Satz so stehenlassen? Wie viele Entscheidungen an anderen Gerichten, die für den Mieter sprechen, kennen Sie und nennen Sie die wichtigsten?!
Oder müssen zwei Sätze gebildet werden?
CF FJ
Hallo.
Zur ersten Frage würde ich gefühlsmäßig sagen: Nein.
Ich kenne das nur bei sogenannten ‚rhetorischen‘ Fragen, wie:
„Was muss eigentlich noch alles passieren damit was geschieht?!“.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Berresheim
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Hallo,
darf man laut Duden folgenden Satz so stehenlassen?
Könntest du ganz leicht rauskriegen, indem du im Duden nachschauen würdest 
- Aber bitte:
Laut Rechtschreib-Duden, aktuelle (23.) Auflage (pp. 29; 36):
„Gelegentlich werden ein Fragezeichen und ein Ausrufezeichen gesetzt, um einen Fragesatz gleichzeitig als Ausrufesatz zu kennzeichnen.“
[Beispiel]:
„3. Was fällt dir denn ein?!“
Ist also prinzipiell erlaubt.
Aber:
Wie viele
Entscheidungen an anderen Gerichten, die für den Mieter
sprechen, kennen Sie und nennen Sie die wichtigsten?!
„nennen Sie die wichtigsten“ ist kein Fragesatz. Das würde ich tatsächlich in zwei Sätze auseinandernehmen. Ist hier ja auch nicht weiter schwer:
„Wie viele Entscheidungen an anderen Gerichten, die für den Mieter
sprechen, kennen Sie? Nennen Sie die wichtigsten!“
Grüße
Wolfgang
Hi Franzjosef,
darf man laut Duden folgenden Satz so stehenlassen? Wie viele Entscheidungen an anderen
Gerichten, die für den Mieter sprechen, kennen Sie und nennen Sie die wichtigsten?!
Das ?! gibt es nur, um dem Grollen Ausdruck zu verleihen.
Oder müssen zwei Sätze gebildet werden?
Ja, weil das zwei Sätze unterschiedlichen Zwecks sind, nämlich eine Frage und eine Anweisung, die mit einem und aneinandergepappt worden sind.
Ist aber eh wurscht, niemand wird sich Deinetwegen die Mühe machen, an anderen Gerichten nachzufragen.
Gruß Ralf
Ist aber eh wurscht, niemand wird sich Deinetwegen die Mühe
machen, an anderen Gerichten nachzufragen.
immer wieder amüsant, Ralf - Sternchen!
Sternchen, Wolfgang!
Grüße
Wolfgang
Noch einen schönen Tag!
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Berresheim