Frage Vereinsrecht

Hallo zusammen,

ich hoffe, jemand kennt sich mit Vereinsrecht aus:

Steffi Strebsam und Freddi Vorbild sind freiberuflich tätige Sozialpädagogen. Sie bieten Freizeitangebote für benachteiligte Kinder. Die Finanzierung ist oft schwierig, es gibt aber Menschen, die dafür spenden würden.

Nun möchten Steffi und Freddi mit Gleichgesinnten einen gemeinnützigen Verein gründen, der Spenden entgegennehmen darf. Dürfen aus diesen Geldern dann auch die Personalkosten für Steffi und Freddi bezahlt werden? Dürfen die beiden also einen Verein gründen, der praktisch ihren eigenen Lohn finanziert?

Klar ist: Sie wollen nichts trixen, sondern suchen legale Möglilchkeiten, ihre Arbeit für Kinder über Spenden zu finanzieren.

Wer weiß Rat?

Tätigkeit von Vorstandsmitgliedern für den Verein.
Hallo,

sowas geht schon zu machen, sollte aber sauber in der Satzung des Vereins oder durch entsprechende Beschlüsse geregelt sein.

Es empfielt sich hier, einen Steuerberater einzuschalten, der sich mit Gemeinnützigkeitsrecht auskennt (macht nicht jeder Steuerberater). Sonst drohen Risiken (nachträglicher Verlust der Gemeinnützigkeit mit erheblichen Auswirkungen).

&tschüss