ich habe vor kurzem gerüchteweise gehört, dass die Sachkundeprüfung für Strukturvertriebler nicht zwingend vorgeschrieben ist, bzw. dass es für den Strukturvertrieb eine „Übergrangsregelung“ oder „Sonderregelung“ gibt.
Ungeachtet der Tatsache, dass ich den Sinn für die Vermittlerrichtlinie genau darin gesehen habe, dass solche Leute zukünftig nicht mehr ungeprüft auf die Kundschaft losgelassen werden möchte ich gerne wissen ob das stimmt und wie sich die praktische Umsetzung darstellt.
Ich frage mich zudem, warum der „Nebenvertriebler“ aussterben soll (oder zum Tipgeber degradiert wird), wenn es bei den Strukkis diese Ausnahme gibt.
ich habe vor kurzem gerüchteweise gehört, dass die
Sachkundeprüfung für Strukturvertriebler nicht zwingend
vorgeschrieben ist,
Tja, diese Gerüchte. Für Berater innerhalb von sog. Strukturvertrieben gilt selbstverständlich die Anforderung der Sachkundeprüfung.
bzw. dass es für den Strukturvertrieb eine
„Übergrangsregelung“ oder „Sonderregelung“ gibt.
Wir warten auch hier immernoch auf das erste, nicht schlampig gearbeitete Gesetz aus Berlin. Fakt ist: Einige Gesellschaften bieten in Zusammenarbeit mit Strukturvertrieben eine Art von Haftungsdach an; wobei der Berater dann als gebundener Vertreter behandelt wird.
Ungeachtet der Tatsache, dass ich den Sinn für die
Vermittlerrichtlinie genau darin gesehen habe, dass solche
Leute zukünftig nicht mehr ungeprüft auf die Kundschaft
losgelassen werden möchte ich gerne wissen ob das stimmt und
wie sich die praktische Umsetzung darstellt.
siehe oben
Ich frage mich zudem, warum der „Nebenvertriebler“ aussterben
soll (oder zum Tipgeber degradiert wird), wenn es bei den
Strukkis diese Ausnahme gibt.
Huch … zum einen findest Du die Sachkundeprüfung gut und wichtig. Zum anderen soll der nicht ausgebildete Nebenberufler geschont werden ??
Für Anregungen bin ich sehr dankbar.
Übrigens beteiligen sich etliche Gesellschaften an solchen Haftungsdächern für Strukki’s. Ist in München vielleicht ein unangenehmes Thema, trotzdem würde ich 'mal nachfragen. Dort soll es solche Beteiligung auch geben.
Ich frage mich zudem, warum der „Nebenvertriebler“ aussterben
soll (oder zum Tipgeber degradiert wird), wenn es bei den
Strukkis diese Ausnahme gibt.
Huch … zum einen findest Du die Sachkundeprüfung gut und
wichtig. Zum anderen soll der nicht ausgebildete Nebenberufler
geschont werden ??
Nein, ganz und gar nicht *lach* ich hab nur den Unterschied nicht gesehen bzw. verstanden.
Für Anregungen bin ich sehr dankbar.
Übrigens beteiligen sich etliche Gesellschaften an solchen
Haftungsdächern für Strukki’s. Ist in München vielleicht ein
unangenehmes Thema, trotzdem würde ich 'mal nachfragen. Dort
soll es solche Beteiligung auch geben.
Nö, falls Du auf meinen Mutterkonzern ansprichst die Beteiligung mit der DVAG ist nicht zu übersehen.
Also ist es de facto so wie bei uns (meine Firma). Während der Ausbildung durfte ich auch vermitteln, da eine Haftungsfreistellung durch meinen Versicherer vorlag. Im Strukturvertrieb wird diese Haftung ebenfalls übernommen (durch die Firma des Strukturvertriebs nehme ich an) und somit sind die Strukkis dann nicht an die Sachkundeprüfung gebunden.
Ehrlich gesagt frage ich mich dann etwas frustriert, wofür es die Vermittlerrichtlinie dann gibt.
Ehrlich gesagt frage ich mich dann etwas frustriert, wofür es
die Vermittlerrichtlinie dann gibt.
Hi,
na ja, was erhofft Du Dir? Die Führerscheinprüfung gibt es seit 100 Jahren, und trotzdem kommt es zu Millionen Unfällen jährlich.
Es wird zum Teil zu Bereinigungen kommen: Pfeifen in Strukturvertrieben werden Haftungsfälle produzieren, die auf die Dauer nicht von den Vermögensschaden-H-VR übernommen werden, also verlieren die Typen ihren Job.
Und es gibt ja auch „Gute“ bei Strukturvertrieben, auch wenn es ungewöhnlich klingt.