Frage Versicherung öffentlicher Dienst

Hallo an alle,
ich werde in Kürze eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst annehmen. Wieist das mit der Versicherung - kann ich in meiner bisherigen Versicherung bleiben oder muss ich mich über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder versichern lassen?

Danke und freundliche Grüße
Martha

Hier wäre es zunächst hilfreich, für welche Versicherung oder Versicherungen Sie Ihre Anfrage stellen. Wollen Sie Auskunft über die Modalitäten zur Krankenversicherung? Oder zur Rentenversicherung?
Oder handelt es sich um eine Tarifüberleitung in privaten Versicherungen wie Haftpflicht, Hausrat etc. vom Normal in den ÖD Tarif?
Wenn Sie Ihre Anfrage genauer spezifizieren, kann Ihnen sicher auch besser geholfen werden.
Ich persönlich kann Ihnne vom 3. Juli bis 12.Juli nicht antworten, da ich in dieser Zeit nicht im Büro bin.

mit freundlichen Grüßen
Stephan B.

Versorgungsanstalt Bund Länder = VBL ist „nur“ eine Renten-Zusatzversicherung (kann man mit VBL-Riester privat noch ergänzen, bestimmt auch ne gute Idee), aber VBL ist keine Krankenversicherung.
Krankenversicherung: Musst du sicherheitshalber prüfen, ob du in deinem ÖD-Beschäftigungsverhältnis beihilfeberechtigt bist. Dann brauchst du wohl eine private KV.

AM ALLERBESTEN:
Geh zu deiner personalsachbearbeiterin - kannst du auch schon vor Dienstantritt - und erkundige dich!

Hallo,

klar kannst Du bei Deiner Versicherung bleiben. Verbeamtet wirst Du ja nicht, oder? Melde Dich aber bei Deiner Versicherung, da die günstiger wird.

Hallo Martha23,

úm was für Versicherungen handelt es sich? Privatrechtliches Arbeitsverhältnis (Beschäftigte) oder öffentlich rechtliches Dienstverhältnis (Beamtin)?

-) Charlie80

Hallo Martha,

falls Du Angestellte (Tarifbeschäftigte) bist, bleibt alles beim Alten. Die Versorgungsanstalt ist nur ne Zusatzgeschichte. Sowas ähnliches wie ne Betriebsrente (Versorgung = Pension/Rente).

Falls Du Beamtin wirst, solltest Du Dich privat krankenversichern versichern. Bzw. musst es glaub ich sogar, was aber günstiger ist. Die Hälfte wärst du dann privat versichert, die andere Hälfte über den Staat.

Die entscheidende Frage ist, ob Du Beamtin (Du bekommst eine Urkunde), oder Tarifbeschäftigte (du unterschreibst einen „normalen Vertrag“) wirst.

VG,
J.

Hallo, welche Versicherung meinst du?

Die Rentenversicherung oder die Krankenversicherung?

Soweit ich weiß musst du dich als Beamtin privat versichern (egal wo) und als Angestellte/Beschäftigte kannst du bei deiner Versicherung bleiben.

Grüße

Denke dass der Dienstgeber da strikte Vorgaben hat, da wird eher eine konkrete Antwort zu erwarten sein!
LG Helmuth

Hallo an alle,

Hallo Martha,

ich werde in Kürze eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst
annehmen. Wieist das mit der Versicherung - kann ich in meiner
bisherigen Versicherung bleiben oder muss ich mich über die
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder versichern
lassen?

Prinzipiell können die vorhandenen Versicherungen dort gelassen werden, wo sie bisher waren. Viele Versicherer bieten vergünstigte Beiträge für Personen des öffentlichen Dienstes an. Einfach bei der entsprechenden Gesellschaft Bescheid geben, dass man sich ab Tag X im öffentlichen Dienst befindet und einen Vorschlag haben möchte, ob man mit den Tarifen für den öffentlichen Dienst nicht Beiträge sparen kann. Manche Versicherer bieten auch noch bessere Leistungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst an. Ob das auf einen persönlich zutrifft und benötigt wird oder nicht, sollte von einem Berater überprüft werden.

Der jeweilige Versicherer benötigt vom neuen Dienstherren eine sogenannte „B“-Bescheinigung. Aus dieser geht hervor, dass man jetzt im öffentlichen Dienst (oder gleichberechtigt demselben) beschäftigt ist.

Natürlich kann man sich auch bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder Angebote für den bisherigen Versicherungsschutz unterbreiten und dazu beraten lassen.

B-Tarife gibt es insbesondere bei KFZ-, Unfall-, Haftpflicht- und Hausratversicherung. Ferner manchmal (eher seltener) auch bei Kranken- und Lebensversicherungen. Ob sich bei Kranken- und Lebensversicherung tatsächlich ein Wechsel wegen des Beitrages lohnt ist sehr fraglich. Bei einem Wechsel im Krankenversicherungsbereich ist ggf. der veränderte Gesundheitszustand zu beachten und ein ggf. höheres Eintrittsalter. Dieses gilt natürlich auch für die Lebensversicherung. Noch dazu gilt bei der LV das bereits eingezahlte Gelder teilw. durch einen Wechsel vernichtet werden. Dazu bitte von einem oder mehreren seriösen Berater(n) informieren lassen.

Grundsätzlich sollte gelten: Erst die Leistung vergleichen die man benötigt und dann den Beitrag.

Danke und freundliche Grüße

Gerne

Martha

Gruß
Winni

Hallo,

tut mir leid, dass ich jetzt erst antworte, ich war ein paar Tage verreist.
Ich vermute, dass Du nicht als Beamtin eingestellt wirst, sondern als Angestellte. Dann bist Du wie jeder Angestellte pflichtversichert in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Die VBL ist ein Zusatzversicherung im öffenlichen Dienst, die allerdings auch Pflicht ist.

freundliche Grüße

Hallo,
kenne mich damit nicht so gut aus, bin Beamter :wink:
Du meinst sicher die Zusatzrentenversicherung. Erfrage am besten bei Deiner alten und Deiner neuen, ob sie ein Überleitungsabkommen o.ä. haben.
Gruss vom
Schnabel