Frage Versicherungsbeginn

Hallo,

folgender Fall:

jemand hat zum 1.4. eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Zum 01.05. räumte sie die Wohnung wegen eines Umzugs und stellte da fest, dass unter dem Läufer ein Wasserfleck ist, der das Parkett ruiniert hat.
Der Vermieter besteht natürlich auf eine Reperatur.

Grundsätzlich sind ja Schäden an gemieteten Dingen mitversichert. Aber wie ist das in dem Fall, da die Versicherung gerade erst abgeschlossen würde? Im Vertrag steht nichts, ab wann reguliert werden kann.

hallo,
entscheidend ist, wann der Fleck entstanden ist. Vermutlich wird die PHV sagen, das war vor Vertragsbeginn und der Versicherungsnehmer wird nachweisen müssen, dass es während der Vertragslaufzeit war.

Wo kommt aber überhaupt unter einem Läufer ein Wasserfleck her? Mal so richtig was verschüttet (Thema Mieter). Schaden an einer Wasserleitung des Gebäudes (Thema Vermieter).

viele grüße
Andreas

Wartezeiten sind in der PHV unüblich. Wenn also der Fleck nach dem 1.4. vom VN verursacht wäre, wäre der Schaden versichert.

Nur der gesunde Menschenverstand und natürlich auch die Mitarbeiter der Versicherung werden vermuten, dass er älter ist. Das Gegenteil wäre zu beweisen.

Hallo,

folgender Fall:

jemand hat zum 1.4. eine Haftpflichtversicherung
abgeschlossen. Zum 01.05. räumte sie die Wohnung wegen eines
Umzugs und stellte da fest, dass unter dem Läufer ein
Wasserfleck ist, der das Parkett ruiniert hat.

Wer hat denn den Wasserfleck verursacht?
Wie groß ist er?
Und wieso ist dadurch das Parkett vollständig ruiniert?

Der Vermieter besteht natürlich auf eine Reperatur.

Grundsätzlich sind ja Schäden an gemieteten Dingen
mitversichert.

Grundsätzlich sind Mietsachschäden in der PHV versichert.
Nur für die normale Abnutzung bzw. den Gebrauch der Wohnung
muss niemand etwas zahlen. Dies ist durch den Mietzins abgegolten.
Aber die PHV ist auch da, um solche Schäden abzuwehren.

Also einfach der PHV melden!

Aber wie ist das in dem Fall, da die
Versicherung gerade erst abgeschlossen würde? Im Vertrag steht
nichts, ab wann reguliert werden kann.

Bei der PHV gibt es keine Wartefristen. Ich vermute, dass hier die PHV den Schaden nicht zahlen wird, sondern nur abwehrt.
In diesem Fall müssen Sie allerdings auch nichts zahlen.

Gruß Merger