Frage vor Kauf: Mieter ohne Mietvertrag und Miete

Hallo,

sorry wegen dem x-post in Recht/Allgemeine Fragen - aber vielleicht bin ich dort komplett falsch gewesen, darum hier nochmal:

Wir würden uns als junge Familie mit Kind gerne einen Bauernhof kaufen. Eine Schwierigkeit dabei:
Momentan wohnt neben der Besitzerin (die lebenslanges Wohnrecht will - gibt es da eine FAQ mit den wichtigen Punkten?) ein Typ drin, den sie ohne Mietvertrag und auch ohne dass er Miete zahlt, drin wohnen lässt.

Können wir als neue Eigentümer auf einem (Zeit-) Mietvertrag und einer Mietzahlung bestehen, wenn er bislang fast 2 Jahre KOSTENLOS gewohnt hat? In der Hoffnung, die Wohnung auch mal selber nutzen zu können… Einzige Zahlungen waren mal für einen Anteil am Heizöl erfolgt; dazu hat er der Besitzerin gelegentlich mal Wurst oder Fleisch gebracht, alles unregelmäßig.
Bisherige Mieter hatten um die 500 EUR für die Wohnung bezahlt, was dem örtlichen Mietspiegel entspricht.

Vielen Dank für Meinungen,

MAG

Hallo MAG,

Eine Schwierigkeit dabei:
Momentan wohnt neben der Besitzerin (die lebenslanges
Wohnrecht will - gibt es da eine FAQ mit den wichtigen
Punkten?) ein Typ drin, den sie ohne Mietvertrag und auch ohne
dass er Miete zahlt, drin wohnen lässt.

diese Konstellation riecht m.E. nach Riiiiiesenproblem!

  1. werdet ihr frühestens dann ‚Eigentümer‘ sein, wenn die heutige Besitzerin mal nicht mehr ist und Euch wahrscheinlich in der Zwischenzeit einen Haufen Ärger bereiten, weil sie scih mit hoher Wahscheinlichkeit immer noch als Eigentümerin betrachtet.

  2. Mietvertrag ist Mietvertrag, auch wenn er mündlich abgesprochen wurde. Im Gegenteil, wenn nichts schriftliches abgemacht wurde, gibt das BGB und das ist recht mieterfreundlich.

Wenn es nicht das supermegatolle Extraobjekt ist, würde ich mich ganz schnell davon verabschieden.

Meine Meinung!

Gandalf

Hi,

abgesehen von dem was Gandalf richtigerweise gesagt hat, würde ich, sofern Ihr den Hof unbedingt haben wollt, darauf bestehen, daß die Wohnung in die Ihr einziehen wollt vor der Unterschrift unter den Notartermin geräumt wird (bzw. Euch bei entsprechender Vertragsstrafe im Notarvertrag zugesichert wird dass die Wohnung zu einem fixen Termin geräumt ist).

Auch wenn kein schriftlicher Mietvertrag existiert, übernehmt Ihr beim Kauf den bestehenden mündlichen Mietvertrag. Kündigen könnt Ihr aber erst, wenn Ihr im Grundbuch als Eigentümer steht (und das kann schon mal ein paar Monate dauern - und dann gehen Kündigungsfristen u.s.w. erst los…).

Um Euch Sicherheit zu verschaffen, könntet Ihr im Notarvertrag noch zusätzlich vereinbaren, daß ein Teil des Kaufpreises (z.B. fünf oder zehn Jahresmieten in einer Höhe um Euch ausreichend mit Wohnraum zu versorgen - die monatliche Vertragsstrafe sollte zweckmäßigerweise auch die nötigen Mietkosten abdecken) bis zur Räumung der Wohnung einbehalten wird.

Ohne solche Maßnahmen würde ich auf keinen Fall einen Kaufvertrag unterschreiben! Wenn sich die Eigentümerin weigert solche Sicherungen zu akzeptieren, solltet Ihr unbedingt die Finger davon lassen!

Viel Glück (wir haben als junge Familie gerade UNSER Haus gefunden - Mitte Dezember ist Umzug!)

Stefan

Hallo,

ich stimme insbesondere Gandalf zu. Finger weg.

Nachdem kein Mietvertrag besteht, offenbar dieser Mieter auch kostenlos in der Wohnung wohnt, gelegentlich mal etwas zahlt, wer garantiert Euch, dass, was woll die Konsequenz sein wird, wenn ihr im Grundbuch eingetragen seid, dass ihr kündigt, der Mieter nicht auszieht und plötzlich behauptet auch er dürfen auf Lebenszeit hier wohnen. Es reicht doch asu, wenn die bisherigen Eigentümer einfach nur erklären, dass man das mal zugesagt habe. Es ist ja -----auuch sooo einfach — man erklärt jemand, er könne den Rest des Lebens bleiben, verkauft und glaubt mit dem Verkauf seines alles hinfällig.

sorry wegen dem x-post in Recht/Allgemeine Fragen - aber
vielleicht bin ich dort komplett falsch gewesen, darum hier
nochmal:

Wir würden uns als junge Familie mit Kind gerne einen
Bauernhof kaufen. Eine Schwierigkeit dabei:
Momentan wohnt neben der Besitzerin (die lebenslanges
Wohnrecht will - gibt es da eine FAQ mit den wichtigen
Punkten?)

Nein, gibt es noch nicht.

ein Typ drin, den sie ohne Mietvertrag und auch ohne

dass er Miete zahlt, drin wohnen lässt.

Können wir als neue Eigentümer auf einem (Zeit-) Mietvertrag
und einer Mietzahlung bestehen, wenn er bislang fast 2 Jahre
KOSTENLOS gewohnt hat?

Mit welchem Recht wollt ihr einen Mietvertrag und mit welchem Recht wollt ihr Miete, wenn der Mieter derzeit keine Miete zahlen muss ? Und dann, selbst wenn Du die Miete erhöhen willst, wenn der Mieter zustimmt, von 0 EURO aus gerechnet kann innerhalb von drei Jahren die Miete nur um 20 % erhöht werden. Was willst Du mit 20 EURO Miete ?

In der Hoffnung, die Wohnung auch mal

selber nutzen zu können… Einzige Zahlungen waren mal für
einen Anteil am Heizöl erfolgt; dazu hat er der Besitzerin
gelegentlich mal Wurst oder Fleisch gebracht, alles
unregelmäßig.

Tut mir leid, aber da stimmt etwas nicht. Ich habe das Gefühl, dass diese Vermieterin möglicherweise Geld braucht, aber letztendlich habt ihr nichts davon.

Bisherige Mieter hatten um die 500 EUR für die Wohnung
bezahlt, was dem örtlichen Mietspiegel entspricht.

Dann muss es doch hier eine Vereinbarungne geben, die Euch nicht mitgeteilt wird. Denn wer früher für eine Wohnung 500 EUR verlangt und plötzlich nichts mehr, verbirgt etwas, vor allem, wenn dies einfach so geht stimmt was nicht.

Gruss Günter

Vielen Dank für Eure Meinungen…

Ich war mir einfach nicht sicher, ob jemand ohne Mietzahlung wirklich Mieter ist… dann lassen wir es in der Konstellation und mieten weiter.

Danke,

MAG

Hallo,

ich stimme insbesondere Gandalf zu. Finger weg.

Nachdem kein Mietvertrag besteht, offenbar dieser Mieter auch
kostenlos in der Wohnung wohnt, gelegentlich mal etwas zahlt,
wer garantiert Euch, dass, was woll die Konsequenz sein wird,
wenn ihr im Grundbuch eingetragen seid, dass ihr kündigt, der
Mieter nicht auszieht und plötzlich behauptet auch er dürfen
auf Lebenszeit hier wohnen. Es reicht doch asu, wenn die
bisherigen Eigentümer einfach nur erklären, dass man das mal
zugesagt habe. Es ist ja -----auuch sooo einfach — man
erklärt jemand, er könne den Rest des Lebens bleiben, verkauft
und glaubt mit dem Verkauf seines alles hinfällig.

Hallo Günter,
sicher das eine solche Konstelation rechtliche Gültigkeit hat?
Wofür ist dan die möglichkeit gegeben, einen Niessbrauch einzutragen, wenn so etwas auch mündlich gilt ?!

Grüsse,
Sven.