Hallo,
ich habe eine Frage zu einem Sachverhalt zum thema Vorsteuerabzug:
Folgender Sachverhalt ist angegeben:
Ernst Lustig betreibt sein Unternehmen in Wuppertal und versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des UStG. Aus seinen Aufzeichnungen ergeben sich folgende Umsätze und vorsteuerbeträge
- nicht steuerbare sonstige Leistungen als Sachverständiger gem. §3a Abs 4 Nr 3 UStG
Vorsteuer hieraus 1200 EUR
Nun meine Frage:
Ich hatte zunächsterarbeitet, dass der Vorsteuerabzug gem §15 Abs 2 Nr 1 UStG nicht möglich ist, da die
Im Skript steht aber dass der Vorsteuerabzug gem §15 Abs 1 Nr 1 möglich ist. Wieso ist meine erste Einschätzung falsch?
Gruß
Stefan