Frage: was ist pornographie - wo fängst sie an, wa

moin moin,
der hintergrund der frage ist eine seite im internet, auf der erotische geschichten veröffentlicht werden. jugendschutz ist selbstverständlich vorhanden.

es geht mir darum zu erfahren, was an texten überhaupt veröffentlicht werden darf.
also, nur text, keine bilder oder videos.

sex mit kindern… tieren… klar, ist illegal.

was ist mit einer natürlich erfundenen geschichte über einer vergewaltigung? darf sowas veröffentlicht werden? hinter 18schutz!

was ist mit inzest-geschichten?

und wie wird entschieden, was jugendliche lesen dürfen und was nicht?
bei bilder ist das klar definiert, doch bei texten?

hat jedmand info oder weiterführende links.

danke
gruß shari

In der Schmutzseite : www.susibar.de gab es eine
Story von einem Mann, der öffentlich dort
bekannte :

HIV infiziert zu sein,
mit blankem Säbel zu kämpfen
auf junge Frauen um die 16 Jahre zu stehen.

Das Hotel von dem Mann in Jomtien bei Pattaya
war namentlich bekannt, es gab ein Foto von
diesem Mann.

Die Staatsanwaltschaft stellte alle Verfahren ein,
weil es nur Phantasie sei.

Ein ähnlicher „Handelnder“ ist in Thailand verhaftet worden,
es werden ihm etwa 400 HIV Ansteckungen vorgeworfen, alles
junge Frauen um die 16. Vorwurf gegen den Mann :
Vergehen gegen VISAvorschriften…

Einem Mann in Frankfurt sind mehrere Festplatten weggenommen
und vernichtet worden, er hat über Euro 1.000,- an die
Staatskasse zahlen müßen und einen Haufen Geld an seine
Rechtsanwälte, weil :
ihm fremde Personen Fotos auf seine Page gespeilt haben.
Auf einem dieser Fotos war ein erregter P. zu sehen…

moin moin,

der hintergrund der frage ist eine seite im internet, auf der
erotische geschichten veröffentlicht werden. jugendschutz ist
selbstverständlich vorhanden.

es geht mir darum zu erfahren, was an texten überhaupt
veröffentlicht werden darf.
also, nur text, keine bilder oder videos.

sex mit kindern… tieren… klar, ist illegal.

was ist mit einer natürlich erfundenen geschichte über einer
vergewaltigung? darf sowas veröffentlicht werden? hinter
18schutz!

was ist mit inzest-geschichten?

und wie wird entschieden, was jugendliche lesen dürfen und was
nicht?
bei bilder ist das klar definiert, doch bei texten?

hat jedmand info oder weiterführende links.

danke
gruß shari

danke für die antwort, bestätigt sie ja, das betreiber von homepage hier in d besonders vorsichtig sein sollen.
gibts links zu meinen fragen?

gruß sakshmi

moim,

ich blende mal dem hintergrund aus. M.E. umd wohl auch mach dem offemem Kumstbegriff des BVerfG gibt es genauso wenig eine allgemeingültige Definition von Kunst wie von Pornographie. Das zeigt sich z.B. daran, daß sämtliche Werke der Weltliteratur von dem Decamarone bis zu Lolita irgendwannn einmal als Pornographie verboten waren.

Rechtsordnungen, die versuchen mit der Verfolgung ernst zu machen haben ihre liebe Mühe einen vernünftigen Begriff von Pornographie zu finden. Ein Beispiel ist z.B. die Definition von obscenity, die der US Supr. Ct. benutzt: „The work taken as a whole must solely appeal to the prurient interst and being patently offensive to the average member of the local communnity and lack any serious artistical, social, political or scientific value.“

Ein anderes deutsches Beispiel, das zeigt, daß die Rechtsordnung mit dieser Frage schlichtweg überfordert ist und es letztlich immer nur darum geht individuelle Moralvorstellungen dogmatisch verbrämt durchsetzen ist folgendes: Der Film Hot-Spurs, USA 1968, war in Deutschland 15 Jahre lang erlaubt, so lange die deutsche Fassung nur den Titel „Heiße Sporen“ trug. Anfang der 80ziger mit Beginn der VHS-VIDEO-Revolution hatte irgendwer die Idee ihn mit dem Titel „Die Folterranch der gequälten Frauen“ neu aufzulegen. Sofort sah sich das LG Köln, neben Münster und München der aktivste Gerichtssprenkel in dieser Hinsicht veranlaßt, die Neuauflage zu beschlagnahmen und zu verbieten (Beschluß vom 22.02.1984). Die Folge davon ist, daß es diesen Klassiker der 60-Jahre Sexplotation-Scene in Deutschland nur noch als zehnte Kopie des Origianals zu horrenden Preisen gibt. Da mich persönlich, daß sehr stört, hier mal ne Anschlußfrage.
Wenn Freak X dagegen vorgehen will, muß ein Wideraufnahmeverfahren in Gang setzen zu können, die Rechts an diesem Film erwerben, oder wäre es billiger bewußt gegen das STGB zu verstoßen, sich selbst anzuzeigen und dann in dem Strafverfahren die Entscheidung des LG Köln anzugreifen ?

Das Standardwerk zu all dem heißt ürbigens „How to become a pornography lawyer ?“ und ist von Flynt Anwälten geschrieben.

Mfg Astrachan