Frage wegen ALGII - Wohngeld etc

Einen guten Tag wünsche ich euch.

Ich habe da mal folgende Frage.

Alsooo, ich wohne mit meiner Freundin zusammen, aufgrund dessen, das wir ein Kind erwarten.

Wir sind momentan noch beide in der Ausbildung.

meine Freundin und ich verdienen ca. 1000,- ( netto ) im Monat, allerdings geht meine Freundin in 2 Wochen in den Mutterschutz.

Wir zahlen ca. 530€ Miete.

Ich habe viel im Internet gesucht, doch i-wie blick ich da nicht ganz durch.

Können wir, bzw. meine Freundin ALG II beantragen oder Wohngeld ?

Alles ein bisschen kompliziert. Hier in meinem Ort hat die Vestische Arbeit nur bis 12 Uhr auf und da ich mir kein Urlaub nehmen kann, kann ich leider erstmal kein Termin dort vereinbaren und wollte mich deswegen hier einmal vorab informieren.

Danke schonmal für eure Antworten.

Lg Gökhan

Hallo ,

also alg2 bekommt ihr nicht ,aber da ihr euch beide noch in der ausbildung befindet könnt ihr „Bab“ (berufausbildungsbeihilfe) beantragen (beim jobcenter -allerdings müsst ihr dort persönlich vorstellen um die anträge dafür zu bekommen -die gibt es nämlich nicht im internet zum ausdrucken )

zusätzlich könnt ihr wohngeld beantragen (die anträge gibt es zum ausdrucken ,ihr braucht dafür Mietvertrag,Nebenkostenabrechnung ,Lohnabrechnungen ,Vermieterbescheinigung -vom Vermieter ausgefüllt ,Arbeitgeberbescheinigung vom Arbeitgeber ausgefüllt! die ganzen vordrucke gibts im internet zum ausdrucken!

Was das Baby angeht (Kindergeld und Elterngeldantrag ) bekommt ihr sobald ihr das baby beim Standesamt angemeldet habt !!!

alles Gute für Euch …und lieben gruss Nancy

Hallo,

ein bisschen wenig input. So wäre das Alter von Euch beiden hilfreich. Aber wenn Ihr beide noch in der Ausbildung seid, dann gehe ich mal von u 25 aus.

Da ist dann das erste Problem: Ggf. haben Eure Eltern gegenüber der ARGE zugestimmt, dass Ihr eine eigene Wohnung nehmen könnt (und sie dann ggf.für die Kosten haften).

Wenn dem nicht so ist, kann Deine Freundin die Anträge stellen. Beachte, dass Dein Einkommen mit zur Bedarfsgemeinschaft dazugerechnet wird. Ebenso die Grenzen für die Wohnungsgröße beachten. Falls die im Moment (für das Amt) zu groß wäre, darauf verweisen, dass ihr ja bald zu dritt seid.

Viel Erfolg.

beantragt zuerst Wohngeld. ALG2 greift erst, wenn alles andere, auch eure Eltern, nichts mehr geben können. Mit Mutterschutz wird sie auch unterstützt. Frage Jugendamt oder Familienkasse. Alles Gute und viel Freude am Nachwuchs.

Dringender Rat: fast jede Behörde hat auch an einem Nachmittag geöffnet. Dringender Rat: stellen Sie einen ALG-II-Antrag (Arbeitslosengeld II - eher bekannt als Hartz-IV). Als Azubi haben Sie keine Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Stellen Sie den ALG-II-Antrag schnellstmöglich (Unterlagen: Verdienstbescheinigungen, Kontoauszüge, falls Sie ein Auto besitzen, Nachweis über dessen Wert, Mietvertrag, Mutterpass als nachweis, wann das Kind erwartet wird). Sie werden frei nehmen m ü s s e n, falls kein später Nachmittagstermin (anrufen, fragen) möglich ist. Außerdem kann auch Ihre Freundin zum Amt (Jobcenter für die Stellung von ALG-II-Antrag)gehen, falls Sie leichter frei nehmen kann. Sie führen ja einen gemeinsamen Haushalt, nicht wahr?
Ein ebenfalls sehr wichtiger Punkt ist, zu klären, ob Ihre Freundin trotz der Schwangerschaft noch ihre Ausbildung beenden kann oder noch nach der Geburt die Ausbildung beenden kann. Heutzutage ist eine fundierte Ausbildung mich sicheren Verdienstmöglichkeiten wichtiger denn je.
Alles Gute!

Deine Freundin kann für die Zeit in der Sie dann in den Mutterschutz geht und bis sie wieder Ihre Ausbildung weitermacht ALG II beantragen! Später bekommt sie dann natürlich auch fürs Kind! Du bekommst weder Wohngeld noch ALG II da du vom ALG II ausgeschlossen bist wegen der Ausbildung und dein Wohngeld über BAB / BAfög abgegolten wird, da du deine Mietkosten darüber bereits mit im Bedarf angerechnet bekommst! Wenn das Kind dann da ist muss das auch dort gemeldet werden, da sich dann dieser Anspruch auch ändert!!! Bei Beantragung ALG II gleich Antrag auch einmalige Beihilfe „Erstaustattung Schwangerschaft und Geburt“ mit stellen! Sind denk ich nochmal ein paar Euro die eine werdende/junge Familie gut gebrauchen kann!!! Alles Gute euch 2 bald 3!!!

umgehend beider arge beantragen;
ergänzendes alg II
für miete/ lebensunterhalt
mehrbedarf (bis 30%)
umstandsbekleidung
und erstaustattungsanspruch für baby und babyzimmer einrichtungsbeihilfe)

entbindungsgeld und erziehungsgeld wird nicht angerechnet; (erziehungsgeldkasse und krankenkasse)

bei sofortiger antragstellung sind mitzunehmen;

beide lohnbescheinigungen/ lohnabrechnungen der letzten 3 monate, schwangerschaftsausweis mit eintrag über wahrscheinlichen entbindungstermin;
mietvertrag, mietzahlungen und kontoauszüge der letzten 3 monate; ausbildungs/arbeitsverträge
mutterschutzbescheinigung von kkk oder arbeitgeber;
Quittungen der letzten stromzahlungen + einstufung;
heizkostenabschläge bzw. einzahlungsbelege wenn gesondert)
gez-befreiung beantragen

lg
p.feth aus leipzig

Hallo,
ihr habt in jedem Fall Anspruch auf ergänzendes ALG II - schick deine Freundin zum JobCenter, sie soll das beantragen!

Gruß Gwen

Erstmal ein DANKESCHÖN an alle =)

Also, Informationen sind sehr gut, danke =)

Meine Freundin ist 19 ( wird im Januar, in dem Monat wo unsere kleine geboren wird 20 =) und ich bin 21 geworden.

@Nancy, Da man ja während des Mutterschutzes etc. nicht arbeiten geht, hat man kein Anrecht auf BAB, sagte man mir mal.

Unsere Eltern haben nichts bei der ARGE angegeben, wir haben die Wohnung auf " eigene Faust " gemieten, also nicht über Vermittlung etc. übrigens ist die Wohnung 72qm. Kaltmiete ca. 360 und warm 525.

Sollten noch mehr Infos benötigt werden, so trage ich diese gerne nachträglich ein.

Und nochmal ein DANKESCHÖN =)

Hallo und guten Abend,

ob Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, kann man letztlich nur durch eine Antragstellung klären.
Es geht nur eins: Entweder Wohngeld ODER Arbeitslosengeld II.
Man muss ja nicht extra Urlaub nehmen, man kann die Formulare auch im Internet runterladen und per Post einzureichen. Den Rest holt sich das Jobcenter per Brief.
Es gibt auch Donnerstags Sprechzeiten für Berufstätige. Also!

Halo Gökhan,
danke für Deine Anfrage. Das ist wirklich etwas kompliziert. Ich würde an Eurer Stelle auf jeden Fall versuchen Wohngeld zu beantragen. Es kann auf keinen Fall Euer Fehler sein und der Antrag ist auch nicht so kompliziert auszufüllen. ALG II bekommst Du nur, wenn einer von Euch keine Arbeit hat . aber Deine Freundin ist ja in Mutteschutz und bekommt auch Geld.
Hoffe, Ihr habt von anderer Seite noch Bescheid erhalten und einen anderen Weg gefunden. Wünsche Euch auf jeden Fall viel Glück.
LG
Puddelchen