Frage wegen beseitigen fremden Eigentums

Angenommen eine Person hat bei mir einige Sachen eingelagert. Ich möchte die Sachen weg haben umd habe die Person aufgefordert diese zu entfernen. Die Person ist dies nicht nachgekommen.
Kann ich die Sachen einfach auf den Sperrmüll fahren?

Angenommen diese Person hat auch Sachen bei seine eletern schon lange noch rumstehen, können die Eltern seien Sachen einfach wegwerfen?

Muss ich oder seine Eltern ihn dann gegebenfalls die Sachen ersetzen?

Weis auch jemand nach welchen Paragraphen dies geregelt ist?

Grüsse Christian.

Highspeed24(dot)net

Hallo Christian,

zu deiner Frage kann ich dir helfen :wink:

Die Sachen die er noch bei seinen Eltern stehen hat, dürfen diese nicht wegwerfen. Wenn Sie das machen, dann hat der Sohn Anspruch auf Schadensersatz bzw. auf Ersetzung.

Die Eltern können diese handlung nur vornehmen, wenn Sie Ihm eine Frist setzen bis wann er die Sachen zu räumen hat und, und das ist die wichtgste Passage, dass er nach Ablauf der Frist das Eigentumsrecht an den Sachen abtritt und in den Besitz der Eltern übergeht.

Ist die Frist verstrichen , sind SIe berechtigt die Sachen wegzuwerfen oder sonst was damit zu machen.

Ich brauche nich erinnern dass das ganze der Schriftform bedarf.

Ich hoffe geholfen zu haben,

Mfg
Highspeed24(dot)net

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