Folgender Fall. Jemand lebt in Frankreich. Hat ein Fahrzeug vom deutschen AG (also deutsches Kennzeichen) Wird nu geblitzt. AG bekommt Post und schreibt die Adresse des MA an die Bußgeldstelle. Was passiert nu? Wie sieht es aus, wenn Punkte drohen? Woher wissen die, welche Nationalität der Fahrer hat? Oder bleibt das ganze einfach liegen? Oder wird nur die Geldstrafe erhoben? Fragen über Fragen. Wer weiß Antwort?
Folgender Fall. Jemand lebt in Frankreich. Hat ein Fahrzeug
vom deutschen AG (also deutsches Kennzeichen) Wird nu
geblitzt. AG bekommt Post und schreibt die Adresse des MA an
die Bußgeldstelle. Was passiert nu?
Es wird ein ganz normales Bußgeldverfahren eingeleitet.
Mit Anhörung, Anfrage in Flensburg etc.
Wie sieht es aus, wenn
Punkte drohen? Woher wissen die, welche Nationalität der
Fahrer hat?
Wenn der AG die Nationalität nicht angibt: schade.
Oder bleibt das ganze einfach liegen? Oder wird
nur die Geldstrafe erhoben? Fragen über Fragen.
Das Verfahren wird auch ganz normal abgeschlossen - mit Erlass eines Bußgeldbescheides (incl. Fahrverbot und Punkte).
Da eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist (oder zu aufwändig) wird der Bescheid öffentlich (durch Aushang) zugestellt und dem Betroffenen eine Ausfertigung durch normale Post zugeschickt. Ein evtl. Beitreibungsverfahren wird eingestellt, da eine Vollstreckung im Ausland (meistens) zu aufwändig ist.
Wenn ein Fahrverbot angeordnet wurde, so darf der Fahrer sich einen Monat nach Rechtskraft in D nicht erwischen lassen.