Frage wegen einem Vehör

Holla,

hab mal vor langer Zeit bei so einer amerikanischen Todes Autopsie im TV eine Folge gesehen wo es um 2 Jugendliche ging, die wohl einen dritten geötet hatten.

Die Polizei hat im Vehör dem Jugendlichen 1 erzählt das der andere Verdächtige 2 der Polizei erzählt hat, das es der Verdächtige 1 getan hat.

Ist so eine Lüge, um jemanden ein eventuelles Geständnis zu entlocken legal, und normale Polizeimethode?

Igendwie find ich das komisch.

Eventuell ist das aber im Amerikanischen Gesetz anders als im Deutschen.

Grüße.

Hallo,

das wäre in Deutschland nicht oder nur eingeschränkt möglich. Schranken setzt der § 136 a StPO:

(1) Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch Mißhandlung, durch Ermüdung, durch körperlichen Eingriff, durch Verabreichung von Mitteln, durch Quälerei, durch Täuschung oder durch Hypnose. Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zuläßt. Die Drohung mit einer nach seinen Vorschriften unzulässigen Maßnahme und das Versprechen eines gesetzlich nicht vorgesehenen Vorteils sind verboten.

Gruss

Iru

Hallo,

zur Ergänzung muss ausgeführt werden, dass von den hier aufgeführten verbotenen Vernehmungsmethoden die sogenannte kriminalistische List abzugrenzen ist.

Die durch eine derartige Methodik erlangten Aussagen sind dann verwertbar, wenn die Grenze zur Täuschung nicht fließend, sondern erkennbar ist.

MfG

Daniel

würde denken, dass es auf die Darstellungsweise der beteiligten Personen ankommt. Würde man mit so einer Lüge beide Personen zu einem Geständnis bringen, könnte man dies in seinem späteren Bericht „gut verpacken“ und so aussehen lassen, als ob…

Moralisch wäre es sicherlich falsch, aber wie heißt es so schön „Der Zweck heiligt die Mittel“. Auf der anderen Seite kann dadurch ja Gerechtigkeit ausgeübt werden. Aber wer beurteilt was gerecht ist und was nicht…?

Hallo,
in einem ‚Welt der Wunder‘- Bericht (Zeitschrift) habe ich gelesen, dass es in Deutschland beim Verhör es nicht erlaubt ist, unwahrheiten oder falsche Beschuldigungen zu sagen.

Also wenn der 2. Verdächtige in belastet hat, darf der Verhörer dies so sagen.
Hat der 2. Verdächtige dies nicht gesagt, weil es zu einer Falschaussage führen kann.

Es gibt vieles, was in den Vereinigten Staaten erlaubt ist, aber in Deutschland nicht (bezogen auf ein Verhör).

Also ich hoffe, das ich es richtig in Erinnerung hatte.

Mfg Philipp.

Guten Tag
So ist es ! (Leider)

Sehr oft geht Täterschutz vor Opferschutz.
Wer dieses Gesetz verbockt hat gehört hinter Gitter.
Als ehemaliger weiss man, wovon man redet.
Mehr als 70 prozent der „Klienten“ wurden durch „angebliche Aussagen ihrer Komplizen“ zu einem „Geständnis“ verleitet
Das heisst aber nicht, dass diese Aussagen erzwungen wurden.
Es wurden, wie auch heute, psychologische Tricks angewendet.
Diese psychologischen Tricks dürfen aber nicht auf Gewalt (Schmerzandrohung) basieren.(Körperliche Misshandlung ist verboten)
Eine „AUSSAGE“ die unter einer FOLTER enstand…
ist nicht verwertungsfähig !
Darum hat jeder Beklagte das Recht auf einen Rechtsbeistand während eines Verhörs.

Ob es ein Rechtsanwalt der freien Wahl ist, spielt keine Rolle.Auch ein Pflichtverteidiger muss die Rechte des Beschuldigten verteidigen.

Ich hoffe,es wird viele Kommentare geben.
Mit den besten Grüssen
ein ehemaliger Po…ha…ko

Geistig und Seelisch

Hallo,

Darum hat jeder Beklagte das Recht auf einen Rechtsbeistand während eines Verhörs.

der Angeklagte schon, aber nicht der Beschuldigte bei der polizeilichen Vernehmung. Den Beklagten gibt es im Strafverfahren nicht.

Gruss

Iru

Hallo

Darum hat jeder Beklagte das Recht auf einen Rechtsbeistand während eines Verhörs.

der Angeklagte schon, aber nicht der Beschuldigte bei der
polizeilichen Vernehmung. Den Beklagten gibt es im
Strafverfahren nicht.

Dazu sollte man aber noch sagen, das der Beschuldigte das Recht hat, vorher einen Anwalt zu konsultieren und der wird ihn entsprechend instruieren wie er sich zu verhalten hat, bzw. ob er überhaupt irgendwelche Aussagen machen soll.
In meinen Augen ist es so gut wie immer zu empfehlen, diesen Weg zu gehen.

Gruß, DW

PS: Wird ein Angeklagter überhaupt noch polizeilich vernommen? Dann sind doch die Richter und Stattsanwälte schon aktiv?

Hallo,

das ist eine Frage, die jeder mir sich selbst abmachen muss. U.U. kann der RA recht teuer werden, vor allem wenn es im Vorverfahren stecken bleibt, wenn also das Verfahren garnicht eröffnet wird. Dann bleibt man auf den Kosten sitzen.
Als Beschuldiger würde ich grundsätzlich zur Beschuldigtenvernehmung gehen und mir anhören, was mir vorgeworfen wird und erst dann entscheiden, was ich weiter mache. Erscheinen mir die Vorwürfe halbwegs real, dann kann ich ja immer noch den Anwalt zu Rate ziehen und mich über ihn äußern. Aber, wie gesagt, letztlich muss das jeder selbst für sich entscheiden.

Gruss

Iru