nur mal so aus Interesse: Wenn man eine Anzeige bei der Polizei oder auch sonst, zb. Behörde, erhält, kann man dann eigentlich den Namen desjenigen erhalten oder kann/muss er geheim bleiben?
Bin erst morgen wieder Online.
Vielen Dank, ein schönes Wochenende und viele Grüße
Desjenigen der einen angezeigt hat, meinst Du wohl.
Der ist natürlich nicht geheim, aber Du erfährst ihn nicht. Erst im Gericht wenn der als Zeuge aussagen muss oder schon vorher über deinen Anwalt der die Akte einsehen darf.
Das ist nicht ganz richtig, im laufenden Verfahren bei der Staatsanwaltschaft hat auch der Angezeigte das Recht auf Herausgabe der Anzeige, er muss nur erklären, das er sich im ggfl. folgenden Verfahren selbst vertritt und nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten wird. Selbst vor 9 Monaten praktiziert, die „Akteneinsicht“ erfolgt dann im Regelfall durch Übersendung der Anzeige an den Angezeigten, hier sind alle Daten der Person, mit Sachverhalt angegeben, alternativ kann diese vor Ort bei der Staatsanwaltschaft eingesehen werden.