Hallo Zusammen,
angenommen ein Steuerpflichtiger möchte einen Einspruch gegen seinen Steuerbescheid einlegen und weiß dieses bereits bei Erstellung der Steuererklärung. Könnte er dann schon einen Einspruchsbrief mit der Steuererklärung abschicken oder muss er warten bis er den Steuerbescheid erhält?
Als Beispiel könnte man zum Beispiel die Regelung der 21km Regel nehmen. Angenommen ein Steuerpflichtiger möchte dagegen Einspruch einlegen aufgrund des anhängigen Verfahrens beim Gericht…
Schickt er den dann erst nach Erhalt des Steuerbescheides ab oder schickt er den Einspruch direkt mit der Steuererklärung ab weil er ja schon weiß dass er Einspruch einlegen will?
Hallo Zusammen,
angenommen ein Steuerpflichtiger möchte einen Einspruch gegen
seinen Steuerbescheid einlegen und weiß dieses bereits bei
Erstellung der Steuererklärung.
dass heißt in dem vorliegenden Beispiel würde das FA dann automatisch reagieren und bei einer positiven Entscheidung des Gerichtes automatisch die entsprechend ausstehende Summe dem Steuerpflichtigen überweisen? Ohne das dieser inspruch einlegt oder sich im Nachgang bzw. bei getroffeneer Entscheidung meldet?
LG,
Horde
dass heißt in dem vorliegenden Beispiel würde das FA dann
automatisch reagieren und bei einer positiven Entscheidung des
Gerichtes automatisch die entsprechend ausstehende Summe dem
Steuerpflichtigen überweisen?
Nur dann wenn im Einkommensteuerbescheid ein Vorläufigkeitsvermerk enthalten ist (sollte zwar eigentlich sein, aber Fehler lassen sich nie ausschließen).
Und zuerst kommt nochmal ein Bescheid, dann erst kommt das Geld .