Hallo an alle mein Problem ist das ich bis Anfang Juli in Elternzeit bin und da arbeiten anfangen sollte aber da ich die ganz Zeit in der Schwangerschaft freigestellt war und noch meinen ganzen Urlaub habe wollte von 33 Tagen wollte ich erst meinen Urlaub nehmen und da ich ab Anfang September eine Tagesmutter habe wollte ich da anfangen zu arbeiten . so haben wie uns in der Firma auch geeinigt jetzt sagen Sie ich solle erst im September anfangen aber und eine Elternzeit Verlängerung in der Krankenkasse beantragen und den Urlaub sehen wir mahl was vier machen .
da ich nur 1 Jahr beantragt habe bekomme ich auch ab Juli kein Geld mehr . kann das der AG von mir verlangen ???
Nein, dass kann der AG nicht verlangen, aber der AG muss den Urlaub natürlich da auch niht genehmigen.
Wenn aber bereits vorher eine Verienbarung darüber (am besten schriftlich) getroffen wurde, muss der Ag für entsprechende Kosten durch den Widerruf der Urlaubs-Genehmigung aufkommen (sprich Babysitterkosten, die dann entstehen!).
ZUmal eine Ablehnung des Urlaubs, aber einer Zustimmung bei einer Verlängerung der Elternzeit ziemlich unsinnig wäre und wohl bei einer Klage nicht durchkommen würde!
Nein , schriftlich habe ich nicht wegen meinen Urlaub aber können Sie mir meinen Urlaub ganz streichen und verfallen lassen und wenn ich nicht zustimmen meine Elternzeit zu verlängern und keinen Urlaube bekommen müssen Sie mich wider Anfang Juli einstellen oder können Sie sich weigern und mich zwingen Elternzeit zu verlängern ???
Wie schon geschrieben können sie einen nicht zwingen die Elternzeit zu verlängern.
Und der Urlaub bleibt bis zum 31.12.2013 gültig, wenn man ihn vor der Elternzeit nicht nehmen konnte, der verfällt auch nicht so einfach!
Hallo Jelena,
wemm Sie ein Jahr Elternzeit beantragt haben, dann haben Sie einen Anspruch darauf, zum vereinbarten Termin wieder beschäftigt zu werden. Bzgl. Urlaub müssen Sie allerdings eine Absprache mit Ihrem/r Chef/in treffen, mit dem beide einverstanden sind. Sagen Sie Ihrem Chef, dass Sie Ihren Erziehungsurlaub nicht verlängern möchten und ab dem 1. Geburtstag des Kindes wieder kommen möchten. Er kann dann allerdings auch verlangen, dass Sie ab diesem Tag auf der Matte stehen, da Sie keinen Rechtsanspruch auf Urlaub haben. Was wollen Sie machen? Sprechen Sie doch nochmal mit dem/r Chefin. Schönen Gruß, SAM
Hallo,
du must schriftlich bei deinem Arbeitgeber eine Wideraufnahme der Tätigkeit (auch wenn du noch in Elternzeit bist, auf die du ja die ersten 3 Lebensjahre anspruch hast) beantragen. Spätestens 7 Wochen vor Antritt sollte dei beim Arbeitgeber sein, mit der genauen Beschreibung, wieviel und wann du arbeiten möchstest. Hier solltest du auch das mit dem Urlaub rein schreiben. Spätestens 4 Wochen vorher muss dein AG dir mitteilen, wenn das nicht möglich ist (wenn du also Teilzeit arbeiten willst, auf die du Anspruch hast, wenn du in Elternzeit bist und dein AG mehr als 15 Leute beschäfftigt).
Dein AG hat dir ja eigentlich das schon zugesagt, dass du das mit Urlaub etc. so machen kannst. Wenn du das schriftlich hättest, wäre das super, aber selbst eine mündliche Zusage zählt schon. Ich würde auf deinen Standpunkt beharren…
Leider kann ich dir da auch nicht so viel helfen, aber ich hoffe für dich, dass alles so klappt.
Grüße
Caddy