Frage wegen evtl. Betriebskostenerhöhung im kommenden Jahr

Hallo zusammen, 

ich habe im Mai diesen Jahres eine möblierte Wohnung gemietet. Dabei zahle ich EUR 350 kalt und EUR 150 pauschal als Nebenkosten inklusive Strom.
Da die Wohnung in einem Einfamilienhaus ist, läuft alles über einen Zähler. Ich bekomme also keine separate Abrechnung und habe dies im Mietvertrag so anerkannt. 
Es heißt dort im Wortlaut: „Es kann keine Nebenkostenabrechnung erstellt werden, dies wurde durch den Mieter so anerkannt“.
Ich habe auch keine Nebenkosten ausgewiesen. Dort steht nur: Bruttomiete EUR 500,–. Unter bei den Nebenkosten steht überall „anteilig“. Und dahinter EUR 500,-- pauschal inklusive Strom. Ich habe ca. 45-50m² Wohnfläche. Voll möbliert, Möbel sind neu.

Frage: Die Vermieterin meinte, sie weiß nicht, wieviel ich mit meiner eig. Waschmaschine wasche und wird mir daher erst im neuen Jahr nach der Jahresendabrechnung sagen können, was ich verbraucht habe und wieviel ich noch im Monat oben drauf zahlen muss. Ich hab gestern mal im Mietvertrag nachgesehen. Dort ist in der Nebenkostenpauschale auch Heizung, Warmwasser, Wasser und Strom generell enthalten. Meine Vermieterin wäscht jeden Tag. Sowas frisst ja ordentlich Strom und Wasser - also auch Geld. Ich spare mit Heizung, Wasser und Waschmaschine.Frage: Wie will sie denn bestimmen, was ich verbraucht habe? Im Vertrag stehen doch Wasser, Strom und Warmwasser als pauschal mit drinnen.Was sage ich, wenn Sie bsp. im März kommt und will EUR 20 p.M. mehr haben? Sie kann doch gar nicht nachfordern oder, weil doch alles über einen Zähler läuft?

Ich zahle übrigens im Vergleich zu Anderen mit 7.70 EUR/m² eine sehr günstige Miete.

Danke vorab und Liebe Grüße

ach ja - noch was. Im Vertrag steht „Die Vorauszahlung der Betriebskosten beträgt EUR 0,00 monatlich“

Unter unter §5 „Zahlung der Miete“ steht Die Netto-Miete zzgl Betriebskostenvorauszahlung beträgt EUR 500,–.

Unt hinten in den Sonstigen Vereinbarungen steht: „Eine detaillierte Abrechnung der Nebenkosten ist nicht vereinbart/ möglich und wurde mit dem Mieter so besprochen und durch diesen anerkannt.“

Letzte Frage: Was ist mit § 560 Veränderungen von Betriebskosten
Ich hab ja keine Betriebskostenpauschale.

Unter „Bruttomiete 500 EUR“ ist die zu zahlende Gesamtmiete inklusive Vorauszahlungen auf Heiz- und Betriebskosten und einschliesslich Zu- & Abschlägen subsumiert.

Da darf sie kein gesondertes „Waschmaschinengeld“ erheben, was ich dennoch zahlen würde, da sie durchaus die Miete nach gesetzlichen Vorgaben anheben kann, §§ 557 ff. BGB :open_mouth:

http://dejure.org/gesetze/BGB/558.html

G imager

Hallo Imager,

vielen Dank für deine Antwort! Mein Mietvertrag läuft seit 15.05.2014. Ab wann kann denn die Miete erhöht werden? Wie gesagt, ich bin im Mietspiegel im unteren Bereich, obwohl sie mehr nehmen könnte…

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Hallo Imager,

vielen Dank für deine Antwort! Mein Mietvertrag läuft seit
15.05.2014. Ab wann kann denn die Miete erhöht werden?

Der Vermieter kann die Miete immer nur jedes Jahr erhöht verlangen und im 15-Monatsrhythmus erhöhen und insgesamt innerhalb von 3 Jahren nicht um mehr als 20 %.

Erstmals also nach dem Maifeiertag 2015 ab 01.07. höchstens 20% mehr verlangen und diese Miete dann 3 Jahre stabil halten.

Ausnahme: Mieterhöhungen wegen Modernisierung oder Erhöhung der Nebenkosten erhöhen die Mietzahlungen auch zwischenzeitlich.

G imager

Wie ist das dann bei mir mit den Nebenkosten? Sie fallen ja an, sind aber in der Pauschalmiete als „anteilig“ enthalten

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