Hallo, weiss nicht ob ich bei Politik richtig bin.
Da ich beruflich viel Stress habe, einige Ächer und Wiesen besitze aber sie slebst nicht nutze überlege ich mir auf einen kleinen Stück Acker mir ein Paar Obstbäume, ein kleien Weiher, eine kleien Gemüsegarten udn ein Gartenhäsuchen aunzulegen.
Wo ich mich ienfach ein wenig entspannen udn zurückziehen kann.
Geht dies überhaupt sich im Aussebnreich eien kleien Garten mit Gartenhäsuchen einzureichten?
Welche Auflagen bzw. Vorderunegn gibt es hierzu?
Hallo Zoomi,
auch wenn es eigentlich mehr Rechtsfragen betrifft, ist das Brett Kommunalpolitik für den Anfang richtig. Das erkennt man daran, dass bestimmte Dinge bei gleicher Rechtslage in einigen Kommunen leichter zu erreichen, oder aber bei anderen unmöglich sind.
Oftmals liegt es an geschickter Verhandlungsführung, die ohne Verständnis der aktuellen Kommunalpolitik nicht möglich ist.
Da in deiner Frage viel Landesrecht betroffen ist, wäre es zweckmäßig, wenn du die Information über das betreffende Bundesland gibst. Deiner Vika kann ich das leider nicht entnehmen.
Interessant wäre auch, wie die Flächen im Flächennutzungsplan der Stadt/Gemeinde ausgewiesen sind. Auf „Grünflächen“ (nicht verwechseln mit Grünland) wäre dein Vorhaben einfacher, als auf einer „Fläche für die Landwirtschaft“.
Gibt es bei der Vielzahl deiner Grundstücke auch welche, die ortsnah liegen?
Eine Zersiedlung der Landschaft ist von den Gesetz- und Satzungsgebern nicht gewollt.
Aber selbst da gibt es viele Möglichkeiten. Oftmals suchen Gemeinden Ausgleichsflächen für Eingriffe im Sinne des Naturschutzrechtes. Ein paar Feldhecken, die eine Fläche eventuell auch räumlich isolieren (also nicht einfrieden) - und schon sind sie kompromissbereiter.
Ideen gibt es viele. Du musst für die Beantwortung deiner Frage schon mehr Informationen preisgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf
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Sobald man anfängt, einen solchen Garten zu möblieren (wenn also auch der Teich kein Naturteich mit Flachufern etc. wäre) wird das OB auch nach Baurecht kritisch, bei einer Hütte schon gar.
Wie Ulf schon schrieb, der Flächennutzungsplan ist wichtig, am besten wäe es, wenn er wohnungsferne Gärten vorsähe. Zum Buddeln reichte schon die Darstellung Grabeland aus, allerdings ohne Möblierung.
Zum WIE :
Feldhecken müssen in die Landschaft passen. Ein Grundstück z.B. mitten in einer weit offenen Aue sähe natürlich bescheuert aus, wenn da drumherum, und sei es auch aufgelockert, Feldhecken stünden. Wenn da dann auch noch der Brachvogel nisten würde, hätten die Feldgehölze die gleiche Wirkung, als setzte man in die Einflugschneise von einem Flughafen hohe Bäume.
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