Frage wegen Haftpflichtversicherung

Hallo,

wegen folgendem Problem würde ich mich über Rat/Hilfe freuen.

Hier die Sachlage:

Ich arbeite in einer Behörde als Chauffeur. Unser Leasingfahrzeug, ein Mercedes, mußte wegen einer Reperatur in die Werkstatt. Es handelte sich um einen Garantiefall, dessen Kosten von MB übernommen wurden, außerdem wurde uns für die Dauer der Reperatur ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Die Vermietung dieser Fahrzeuge übernimmt die Firma Avis.
Unglücklicherweise ist mir beim Fahren ein Rollsplittkrümel auf die Scheibe geflogen, der, weil wegen des Regens der Scheibenwischer in Betrieb war, einen deutlichen Kratzer über die linke Hälfte der Frontscheibe gezogen hat.
Ich habe den Schaden bei Rückgabe des Wagens angegeben.
Eine Woche später kam dann eine Rechnung von DB über 511 EUR für die Scheibe.

Meine Frage: Wir sind uns nicht sicher, ob wir das wirklich zahlen müssen, da wir uns den Wagen letztlich nicht freiwillig geliehen haben, sondern dies wegen der Reperatur des defekten Leasingfahrzeuges notwendig wurde.
Warum sind solcherlei Unfälle (war ja weder von mir noch jemand anderem verschuldet) nicht versichert?

Für einen Rat in dieser Sache wäre ich sehr dankbar!

mfg,
Chris R.

Hallo Chris,

eigentlich sollte die Behörde doch Zugriff auf Juristen haben, die diese Fragen klären können. Aber ich will dennoch ein paar Hinweise geben.
Gleich vorneweg: ich weiß nicht ob es hier wg. der konkreten Konstellation Besonderheiten gibt. Was ich beschreibe wäre für „Otto Normalbürger“ in dieser Situation gültig.

Wer ein KFZ mietet, ist prinzipiell (wie bei jeder anderen gemieteten Sache) für alle Schäden am Mietobjekt verantwortlich - in dieser Form werden entsprechende Mietverträge i.d.R. geschlossen (es kann vertraglich natürlich auch etwas anderes vereinbart sein). Aus diesem Grund bieten Autoverleiher eigentlich auch immer den Abschluß einer Vollkaskoversicherung an (und legen den Abschluß nahe). Also wenn der Leiher keinen Dritten haftbar machen kann muß er alle Schäden am Miet-KFZ tragen.

Ich arbeite in einer Behörde als Chauffeur. Unser
Leasingfahrzeug, ein Mercedes, mußte wegen einer Reperatur in
die Werkstatt. Es handelte sich um einen Garantiefall, dessen
Kosten von MB übernommen wurden, außerdem wurde uns für die
Dauer der Reperatur ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt.
Die Vermietung dieser Fahrzeuge übernimmt die Firma Avis.
Unglücklicherweise ist mir beim Fahren ein Rollsplittkrümel
auf die Scheibe geflogen, der, weil wegen des Regens der
Scheibenwischer in Betrieb war, einen deutlichen Kratzer über
die linke Hälfte der Frontscheibe gezogen hat.
Ich habe den Schaden bei Rückgabe des Wagens angegeben.
Eine Woche später kam dann eine Rechnung von DB über 511 EUR
für die Scheibe.

Meine Frage: Wir sind uns nicht sicher, ob wir das wirklich
zahlen müssen, da wir uns den Wagen letztlich nicht freiwillig
geliehen haben, sondern dies wegen der Reperatur des defekten
Leasingfahrzeuges notwendig wurde.

Hier stelle ich mir die Frage wie es bei dem eigentlichen Leasingfahrzeug ausgesehen hätte? Wer hätte da den Schaden übernommen? Ist es (was anzunehmen ist) kaskoversichert? Und wenn ja, warum wurde bei dem Ersatzfahrzeug darauf verzichtet?
Daß das eigentliche Leasingfahrzeug in der Werkstatt stand hat mit der Entstehung des Schadens nicht das Geringste zu tun. Wenn nicht das Leih-KFZ betroffen gewesen wäre, wäre es halt Euer Leasingfahrzeug gewesen.

Warum sind solcherlei Unfälle (war ja weder von mir noch
jemand anderem verschuldet) nicht versichert?

Wenn diese Schäden nicht versichert sind, dann deshalb weil es der Halter nicht für notwendig erachtet. Diese Schäden sind aber versicherbar. Insofern verstehe ich diese Frage nicht so ganz…

Gruß Stefan

Hallo Chris,
511 Euro hört sich schwer nach ehemals 1000,- dm an und könnte daher die Selbstbeteiligung sein.
Schau mal im Mietvertrag über das Fahrzeug unter Selbstbeteiligung und Teilkasko nach. Eine komplette Scheibe kostet bei MB m.E. nämlich auch mehr als 511,- Euro.

Gruß
Ann

Hallo Stefan, erst mal danke für die schnelle Antwort!

Eine Frage aber doch noch: Wir (die Behörde - übrigens eine eher kleinere Botschaft, die sich keinen ständigen Rechtsvertreter leistet)
haben das Auto ja nicht gemietet und bezahlt, sondern Mercedes, als Teil der Garantieleistung.

Ich habe zwar die Unterschrift gegeben (als Fahrer) aber, wie gesagt, Rechnungsträger ist Mercedes, die stellen uns das Fahrzeug zur Verfügung.

Gilt hier, daß derjenige den Schaden zahlt, der das Kfz nutzt, oder der, der es bezahlt?

Müßten wir, wenn wir es drauf ankommen liessen, Mercedes beklagen (oder die uns)?

Fragen über Fragen.
Ich werde übrigens in Zukunft die Selbstbeteiligung nicht akzeptieren, um solchen Dingen vorzubeugen. mal sehen, wie die darauf reagieren…

Danke schon mal für die Antwort!

mfg,
Chris

Hallo Chris,
normalerweise mußt du, wenn du ein Fahrzeug ausleihst, eine Vollkasko-oder zumindest eine Teilkasko-Versicherung abschließen. Hast du keine Versicherung abgeschlossen, mußt du mit Deiner Scheckkarte für eventuelle Unfälle gerade stehen. Die Versicherungen haben in der Regel eine Selbstbeteiligung. Für diesen Betrag bist du selbst haftbar.
In Deinem Fall reicht auch eine Teilkasko-Versicherung.
Viele Firmen die solche Glasreparaturen machen haben im Angebot, dass sie die Reparatur ausführen, ohne Deine Selbstbeteiligung einzufordern, wenn du ihnen Deinen Versicherer mit Versicherungsnummer angibst. Die regeln alles Weitere mit der Versicherung.
Wenn du tatsächlich eine Versicherung abgeschlossen hast würde ich die Versicherung und den Versicherer bei Daimler-Benz angeben, und hoffen, dass bei Daimler eine ähnliche Abmachung möglich ist.
Die Hoffnung, ich bin schuldlos an der ganzen Situation, und deshalb muß jemand anderes bezahlen, kannst du direkt begraben.

Gruß
Gerd