Frage wegen Kündigung

Hallo Community,

folgendes angenommen: Ein Mieter möchte seinen Mietvertrag kündigen. Tut dies fristgerecht und mit Rückschein.
Bei dem Versuch den Vermieter zu kontaktieren, zwecks Abnahmetermin der Wohnung, stellt sich dieser als nicht erreichbar heraus und verweist auf ein Tochterunternehmen. Von diesem Unternehmen hatte der Mieter bisher keinerlei Kentnisse.

Die Frage lautet nun: Hat dies negative Konsequenzen für seine Kündigung? Hätte er diese an das Tochterunternehmen adressieren müssen? Im Mietvertrag ist neben der Immobilien AG eine Verwaltung angegeben. Der Mieter hat seine Kündigung direkt an die Immobilien AG versandt. Hat diese Gültigkeit?

Danke für Antworten!
LG Velvi … mehr auf

Moin,

eine an den im Mietvertrag als „Vermieter“ bezeichnete Person oder Firma per Einschreiben mit Rückschein gesendete Kündigung ist mit Sicherheit gültig, im Rahmen der Übereinstimmung mit eventuellen Vereinbarungen im Mietvertrag bzw. weiteren gesetzlichen Forderungen, der Rückschein sollte natürlich vorliegen; denn im Streitfall muss der Mieter nachweisen, dass er fristgerecht gekündigt hat.

Wie kann ein nicht erreichbarer Vermieter auf ein Tochterunternehmen hinweisen?

Oder handelt es sich um die im Mietvertrag angegebene Verwaltungsfirma?

Es ist sonst nicht unüblich das Eigentümer von Wohnungen die Verwaltung dieser Wohnungen an Firmen übergegen die sich auf die Verwaltung von Wohneigentum spezialisiert haben und über die sollte dann natürlich die Korrespondenz abgewickelt werden, d.h. Kündigung an den „Vermieter“ adressieren aber an die Verwaltung senden.

Ich würde die ursprüngliche Kündigung mit Kopie des Rückscheins an die Verwaltung senden und ein einfacher Telefonanruf sollte eigentlich alles klären können.

Gruß Taro

Hallo Velvi…,
der Mietvertrag ist ein Vertrag, der mit dem gekündigt wird, mit dem man diesen abgeschlossen hat. Sollte der Vermieter dieses Recht auf einen Verwalter übertragen haben, müsste er seine Mieter davon in kenntniss setzen. Sind noch andere Mieter im Haus bitte nachfragen ob diese etwas wissen. Ansonsten hilft nur ein Anwalt, ein selbstgesuchter Nachmieter und natürlich das Gespräch mit dem Mieter. Die wollen in der Regel auch keinen Ärger.
Gruß SirRudolfo

Immer der, der den Vertrag unterschrieben hat,ist der Vertragspartner.Wenn da drnsteht,eswird die Verwaltungyx beauftragt, kannauch dort geschriebenwerden.ABER DER vERTRAGSPARTENR ist die Anspechprson. Für die Abnahme kann auch ein anderer benann werden, das haben Sie ja jetzt schriftlich und vereinbaren da einen Termin. Die Kündigung ist gültig.