Frage wegen Kündigung

Hallo zusammen,

ich arbeite seit ca. 20 Jahren in einem Chemie Betrieb.
Nun sollen 50% der Produktionsmitarbeiter und Verwaltungsmitarbeiter entlassen werden weil die Produktpalette verringert wird.
Ich arbeite im Verwaltungsbereich.
In unserer Abteilung arbeiten wir schon seit Jahren mit externen Mitarbeitern zusammen.
Mein Arbeitsplatz soll nicht wegfallen sondern wird mit einer externen billigeren Arbeitskraft ersetzt die weiter im Unternehmen arbeiten. Kann man mich einfach so entlassen?

Vielen Dank für eine Antwort
ulipa

Hallo,
da scheint die Personalabteilung eine Kostenoptimierung mit der betrieblichen Veränderung zusammen durchzuführen.

NEIN! Man kann Dich nicht einfach so entlassen. Ihr werdet einen Betriebsrat haben, welcher bei solchen Personalentscheidungen involviert seien muss. Wenn dieser was taugt, verhindert er Deine Kündigung von vorneherein. Wenn der nix taugt, dann spielt er das Spiel mit.

Eine Kündigung sollte immer möglichst „sozial verträglich“ ausgesprochen werden. Bedeutet: Du, sagen wir 53, 20 Jahre Betriebszugehörigkeit, 2 Kinder solltest vor einer Kündigung verschont werden, wenn es jüngere Mitarbeiter ohne familiäre verpflichtungen gibt. Es gibt nachher natürlich noch ganz viel mehr Gründe eine Kündigung abzuwenden.

Wichtig ist: Unterschreib nix! Schalte einen Anwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht ein. Das ist es wert. Wenn Du in der Gewerkschaft bist, dann setzt deine Gewerkschaftsvertreter/in darauf an.

Mit 20 Jahren in der Firma stehen die chancen Guuuuut, dass sie Dich nicht kündigen können.

Gruß

Ben

Ahoi ulipa,

um Deine Fragen zu beantworten bräuchte ich zunächst ein paar Details.

  1. gibt es einen Betriebsrat?
  2. wieviele Mitarbeiter sind von Kündigung betroffen?
  3. bist Du Mitglied in einer Gewerkschaft?

zu 1. bei Kündigungen kann/muss der BR handeln.
zu 2. (Sozialauswahl)Sozialplan/Interessenausgleich ist bei einer bestimmten Anzahl von MA Pflicht.
zu 3. Mitglieder einer GEW werden kostenlos rechtsanwaltlich in einem Kündigungsschutzprozess vertreten.
IMHO…nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit ist eine Kündigung so einfach nicht möglich.

Hoffe Dir erstmal geholfen zu haben…

Jack

Vielen Dank für deine Antwotr. Du hast mir sehr geholfen.
Viele Grüsse
ulipa

Hallo Jack,
danke für deine schnelle Antwort.

  1. Es gibt einen Betriebsrat
  2. im gesamten Konzern ca. 250 Mitarbeiter
  3. Ich bin Mitglied in der Gewerkschaft ( vermutlich wie fast die meisten der betroffenen Mitarbeiter )

Viele Grüsse
ulipa

Hallo ulipa,

soviel vorweg: Grundsätzlich kann man Sie nicht so einfach entlassen!

Allerdings wird Ihnen niemand eine abschließende Einschätzung Ihres Sachverhaltes geben können, weil die Angelegenheit viel zu komplex ist.

Zunächst einmal unterstelle ich bei Ihrem Betrieb eine gewisse Größe, so daß ein Betriebsrat vorhanden sein sollte.
Wegen der Mitbestimmung muß Ihnen der Betriebsrat erläuern können, weshalb Ihnen gekündigt wird/ wurde.

Wenn es sich um mehrere, miteinander vergleichbare Arbeitsplätze handelt, muß eine Sozialauswahl stattfinden, wobei grundsätzlich zunächst den „externen Mitarbeitern“ zu kündigen ist.

Unter „externen Mitarbeitern“ würde ich mal annehmen, daß es sich um sogenannte Leiharbeiter handelt. Dabei stört mich dann allerings Ihre Aussage mit den „mehreren Jahren“. Es könnte den Anschein eines Vertosses gegen das AÜG (Arbeitnehmer-Überlassungs-Gesetz) vermitteln. Entweder stimmt das mit den mehren Jahren nicht so richtig, oder der wahrscheinlich vorhandene Betriebsrat hat gepennt oder ggfls. bei einem rechtswidrigen Vorgang mitgespielt.

In einem solchen Falle wäre es meines Erachtens dann auch zweifelshaft, ob Sie sich evtl. rechtlichen Beistand bei der zuständigen Gewerkschaft holen können. Falls noch kein Gewerkschaftsmitglied sind, könnten Sie immer noch „schnell“ eintreten; nach meinen Erfahrungen würde die Gewerkschaft Sie in einem Arbeitsgerichtsprozess dann immer noch vertreten.

Sollte allerdings der Betriebsrat bezüglich eines Verstosses gegen das AÜG „Dreck am Stecken“ haben, weiß ich nicht, ob Sie dann bei der Gewerkschaft unbedingt vernünftig aufgehoben wären. In einem solchen Fall wäre dann eine private Rechtschutzversicherung dienlich, die den Arbeitsrechtschutz beinhaltet. Bei Vorhandensein einer solchen RS-Versicherung empfehle ich Ihnen dann, unbedingt nach einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu suchen, und nicht zu irgendeinem Anwalt zu gehen.

Abschließend will ich Ihnen noch eine nüchterne Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten geben:

Bei einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung wird wahrscheinlich alles auf einen Vergleich hinauslaufen. Einen solchen Vergleich wird das Gericht sicherlich empfehlen, wenn es zu dem Ergebnis kommt, daß eine betriebsbedingte Kündigung vorliegt und Ihr Arbeitsplatz tatsächlich erhalten bleibt.
Für einen solchen Fall wird üblich eine Abfindung von 1/2 Gehalt pro Beschäftigungsjahr vorgeschlagen und in der Regel auch bezahlt. Allerdings darf das Gericht eine Abfindung durch Urteil nicht festschreiben; es darf nur eintscheiden, ob die Kündigung rechtswirksam und unwirksam war. Bei unwirksam haben Sie einen Fortbeschäftigungsanspruch, bei wirksam noch nicht einmal einen Anspruch auf Abfindung.

In Ihrem Falle unterstelle ich mal einfach ein monatliches Gehalt von EUR 3.000,00, was einen steuerpflichtigen Abfindungsbetrag von 30.000,00 EUR ausmachen würde.
Das belastet Ihren Arbeitgeber schlicht weg überhaupt nicht. Neben den Sozailversicherungsbeiträge muß Ihr Arbeitgeber zusätzlich Kosten für Urlaubs- und Krankenvertretung sowie Urlaugs- und Weihnachtsgeld aufbringen, also nochmals rd. 50% auf Ihr Monatsgehalt. Bei Ihrer Weiterbeschäftigung zahlt Ihr Arbeitgeber pro Jahr also 12 mal 3.000,00 EUR plus 50%, mithin rd. 54.000,00 EUR. Wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Stelle dann wirklich noch billiger besetzten kann, wird eine Abfindung quasi zur Nullnummer.

Sie stehen nach meiner Einschätzung vor dem Problem eine solche Abfindung anzunehmen (Vorsicht: bei falscher Gestaltung kann sie dann noch durch Verrechnung mit dem ALG I aufgefressen werden), oder das Gericht (zu Ihren Gunsten positiv angenommen) die Kündigung für unwirksam ausurteilen zu lassen.

Wenn Ihr Arbeitgeber ein solches Urteil leidenschaftslos sieht, haben Sie im Prinzip gewonnen. Sieht er es nicht leidenschaftslos, was ich eher annehme, stehen Ihnen schwierige Zeiten bevor. Einerseits dürfen Sie sich nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Andererseits müssen Sie bei jeder „Personalentscheidung“, die Ihr Arbeitgeber mit Ihnen trifft, aufpassen, ob er Sie nicht gerade für die nächste betriebsbedingte Kündigung „zurechtlegt“, die dann wirksam sein könnte, und bei der es keinen Anspruch auf Abfindung gibt.

Sehen Sie meine Ausführungen bitte lediglich als Gedankenstütze. Es gibt nämlich noch eine ganze Reihe von Sachverhalten, die Ihre Kündigung betreffen könnten, hier aber bisher noch gar nicht angesprochen wurden.

Am Besten aufgehoben wären Sie sicherlich bei einem guten Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Sollte Sie erfolgreich auf Weiterbeschäfigung klagen, muß Ihr Arbeitgeber die Kosten des Anwaltes tragen. Kommt es zu einem Vergleich, bezahlen Sie Ihren Anwalt selbst, soweit keine Rechtschutzversicherung vorliegt.

Insoweit wünsche ich Ihnen viel Glück bei Ihrer Entscheidung.

Mit freundlcihen Grüßen
maasterp

Hallo ulipa,
nein, so einfach geht das natürlich nicht.
Wenn es in dein Betrieb einen Betriebsrat gibt dann erst recht nicht. Eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrat ist unzulässig. Aber auch ohne einen Betriebsrat im Betrieb, hat der Arbeitgeber bei einer Kündigung eine Sozialauswahl zu berücksichtigen. Hierbei spielt das Alter und die Betriebszugehörigkeit eine überaus wichtige Rolle.
Sollte der Arbeitgeber Dich kündigen, sofort zum Rechtsanwalt mit dem Fachgebiet „Arbeitsrecht“. Die Chancen den Prozess zu gewinnen sind gut.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Dietrich

Viele herzlichen Dank
ulipa

Hallo ulipa,
nein, so einfach geht das natürlich nicht.
Wenn es in dein Betrieb einen Betriebsrat gibt dann erst recht
nicht. Eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrat ist
unzulässig. Aber auch ohne einen Betriebsrat im Betrieb, hat
der Arbeitgeber bei einer Kündigung eine Sozialauswahl zu
berücksichtigen. Hierbei spielt das Alter und die
Betriebszugehörigkeit eine überaus wichtige Rolle.
Sollte der Arbeitgeber Dich kündigen, sofort zum Rechtsanwalt

mit dem Fachgebiet „Arbeitsrecht“. Die Chancen den Prozess zu
gewinnen sind gut.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Dietrich

Vielen Dank
ulipa

Meiner meinung nach müssen zuerst die fremden Arbeitskräfte gehen bevor eigene Entlassen werden können

Zuerst muß man die externen entlassen und dann mit einem Sozialplan und Interessenausgleich die eigenen Mitarbeiter betriebsbedingt kündigen, wenn nicht mehr genug Arbeit da ist. Bei der Kündigung muß die Geschäftsleitung 4 Punkte beachten und zwar: Alter, Betriebszugehörigkeit, unterhaltspflichtige Personen des Mitarbeiters und Schwerbeschädigung. Laßt Euch da ja nicht über den Tisch ziehen, ihr habt ja bestimmt nen Betriebsrat. Wenn nicht, sucht nen guten Anwalt für Arbeitsrecht und erkundigt Euch. Falls Du noch Fragen hast, melde Dich gerne nochmals bei mir. LG

Ahoi Ulipa,
Sozialplankriterien/ Punktesystem…
Entscheidend für die Anzahl der Punkte in einem Sozialplan sind:
Betriebszugehörigkeit, Lebensalter, Familienstand, Anzahl der Kinder und Schwerbehinderung u.s.w.
Ich möchte bei Dir keine falschen Hoffnungen wecken, aber ganz soo einfach ist es nicht, Dich los zu werden, über die fragwürdigen Methoden der Unternehmen, ihre Mitarbeiter gegen Billigkräfte auszutauschen brauchen wir uns nicht zu unterhalten…

Good luck, Jack

Hallo,

ich weiss nun nicht wie groß das Unternehmen ist, aber eine Kündigung von 50% der Belegschaft ist Meldepflichtig beim Arbeitsamt. Gibt es einen Betriebsrat, dann sollte dieser unbedingt konsultiert werden. Ansonsten gibt es die Möglichkeit direkt mit dem Arbeitsamt in Verbindung zu treten und diesen Sachverhalt darlegen. Die weitere Möglichkeit wäre einen Anwalt direkt zu konsultieren. Versuchen Sie es erst beim Arbeitsamt.
Mit besten Grüßen

Meiner meinung nach müssen zuerst die fremden Arbeitskräfte
gehen bevor eigene Entlassen werden können

Dankeschön
ulipa

Herzlichen Dank
ulipa

Hallo Ulipa,

das ist ja eine ganz doofe Situation. Leider kann ich dir deine Frage nicht beantworten. Vielleicht solltest du dich hierzu an deinen Rechtsbeistand wenden, wenn du einen haben solltest. Ich wünsche dir alles Gute für die Zukunft.

Kroken