Hallo,
ich habe mal eine Frage zu Scheidung.
Wie läuft denn ein Scheidungstermin konkret ab - wer hat da Erfahrungen?
Man liest auch, dass der Versorgungsauslgeich noch verhandelt bzw. abgeklärt ist. Was bedeutet das?
Die Rentenversicherngsträger legen doch die Ausgleichspunkte als Vorschlag vor.
Über Erfahrungen zum Ablauf des Termins, Dauer, was gefragt wird etc. würd ich mich freuen.
LG
g47
Fang mal hier an
Wie läuft denn ein Scheidungstermin konkret ab - wer hat da
Erfahrungen?
http://de.wikipedia.org/wiki/Scheidung
Man liest auch, dass der Versorgungsauslgeich noch verhandelt
bzw. abgeklärt ist. Was bedeutet das?
Das die Kontrahenten zu blöde waren, dass vorher kostengünstig außergerichtlich miteinander zu klären.
Über Erfahrungen zum Ablauf des Termins, Dauer, was gefragt
wird etc. würd ich mich freuen.
Individuell von 5 min bis mehreren Jahren.
Gruß
Stefan
Hi,
Man liest auch, dass der Versorgungsauslgeich noch verhandelt
bzw. abgeklärt ist. Was bedeutet das?
Das die Kontrahenten zu blöde waren, dass vorher kostengünstig
außergerichtlich miteinander zu klären.
Vielleicht ist das heute anders, aber seinerzeit (1981) wurde der Versorgungsausgleich von der eigentlichen Verhandlung abgetrennt. Auch wurde darüber nicht „verhandelt“, sondern die jeweiligen Rentenversicherungsbeiträge wurden gegeneinander aufgerechnet.
Ansonsten hat die Scheidung 15 Minuten gedauert, da es uns möglich war, friedlich auseinanderzugehen und wir alles vorher abgesprochen haben.
Gruß,
Anja
Hallo,
wenn beide Parteien einverstanden sind, muss die Trennung mindestens 12 Monate dauern, bevor ein Antrag gestellt werden kann.
Die Rentenansprüche während der Ehe werden ermittelt und dann jeweils die Hälfte des Mannes der Frau und falls die Frau Rentenansprüche erworben hat, werden von diesen die Hälfte dem Mann übertragen.
Dies wird dann im Scheidungsverfahren festgestellt.
Ist einer der beiden Parteien mit der Scheidung nicht einverstanden, wäre i.d.R. die Trennungszeit 3 Jahre; es gibt auch Ausnahmen.
Für die Dauer der Trennung steht generell Trennungsunterhalt zu.
Vom Antrag des Anwaltes bis zur mündlichen Verhandlung, je nach Arbeitsüberlastung des Gerichts, 6 - 12 Monate.
Wenn beide Parteien sich einig sind, kann man aus Kostengründen vereinbaren, dass sich eine Partei anwaltlich vertreten lässt, die andere Partei dann ohne Anwalt; sollte allerdings während er Ehe Vermögenswerte erworben worden sein, ist es immer ratsam, dass beide Parteien jeweils einen eigenen Anwalt haben.
Schönen Tag noch.