ist es möglich noch den veranstalter zu verklagen ? war vor 13 jahren im ferienlager und habe dort eine unfall gehabt jeamand hat einne flasche fallen gelassen und nicht weggeräumt und bin später mit der rechten hand in die scherben der flasche gekommen. kann die hand seitdem nicht mehr richtig bewegen und eine große narbe bleibt übrig kann ich da noch irgendwas machen ??
Hallo. Normalerweise verjähren Ansprüche privater Personen im Geschäftsleben nach drei Jahren. Wie das bei Personenschäden ist weiß ich nicht.
Hallo,grüß Dich !
Ja ,also das mit dem Schmerzensgeld ,also nach 13 Jahren ist es schwierig da noch was zu machen.Aber ich würde es versuchenzu bekommen.Viel Erfolg !
Hallo und guten Abend kroll89,
ich meine, dass hier eine Verjährung greift und niemand mehr zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Der Veranstalter dürfte sowieso außen vor sein. Wie sollte man dem ggf. eine Aufsichtspflicht pp. nachweisen können ? Der eigentliche Verursacher ist ja wohl auch nicht bekannt.
Fazit: Ich meine , dass somit eine Klage kaum Erfolg haben wird.
Gruss aus Hildesheim,Wilfried