Frage wegen überhöhter Miete

Hallo, vor zwei Monaten habe ich eine 2-Zimmerwohnung in Berlin-Pankow angemietet. Die monatliche Miete ist recht hoch. Meine Nachbarin im Haus zahlt für ihre Wohnung fast 30 % weniger.

Mal ganz allgemein gefragt, gibt es hier Schranken oder kann man jede Miete vereinbaren?

Danke, Mel

Häufig gestellte Frage 1129
owt

Hallo!

Ganz allgemein kann man fast jede Miete bei Neuvertrag vereinbaren.
Die Vorschriften zur ortsüblichen Vergleichsmiete oder einem Mietspiegel gelten da nicht. Die betreffen nur die laufenden Altverträge.
Eine Obergrenze bietet allenfalls der „Wucher“-Paragraph.

Das ist ja gerade im Gespräch, ob der Gesetzgeber da nicht etwas korrigierend eingreifen soll.

mfG
duck313

Die spannende Frage, ob bei Neuvermietung einer Wohnung die Miethöhe beschränkt ist, regelt Paragraf 5 Wirtschaftsstrafgesetz. Ist Wohnraum in Berlin knapp, herrscht eine „Wohnraummangellage“, dann darf der Vermieter nur die orstübliche Miete zuzüglich 20 Prozent verlangen.

Ob in Berlin insgesamt der Wohnraum knapp ist, wissen auch die Rechtsanwälte nicht.

Interessant ist auch das.

http://www.klasen-hennings.de/aktuelle-rechtssprechu…