Zwei Personen haben eine vermietete Eigentumswohnung zu jeweils 50 %
erworben. Nur Person A hat die Mietsicherheit in Form eines
Treuhandkontos (Sparbuch) angelegt, d.h. tritt allein als Inhaber
auf.
Später verkauft Person A ihren Anteil an B, die nun alleiniger
Eigentümer ist. Im Notarvertrag gibt es keine Angabe zur Mietkaution,
aber Person B hat die Sparurkunde für das Konto erhalten.
B will das angelegte Geld auf ein eigenes Konto transferieren und
geht mit der Sparurkunde zur Bank. Die verweist an Person A, die als
Inhaber das Konto freigeben müsse; die Bank selbst könne nichts tun.
Auf Anfrage von B verweigert A die Freigabe.
Was hat Person B für eine Chance, trotzdem an die Mietsicherheit zu
kommen? Macht es Sinn, einen Anwalt einzuschalten?
Der Mietvertrag läuft übrigens unbegrenzt weiter; hier geht es nur um
die Konsolidierung der Mietkaution.
Über praktische Tipps + Angaben konkreter §§ freue ich mich und sage
schon mal vorab danke.