Hallo ich habe vor 4 Jahren 2 TRansporter in leasing gekauft, muste leider dieses Jahr im Februar meinen Betrieb schliessen aus gesundheitlichen Gründen. Habe die Fahrzeuge aus steruerlichen Sachen an meiner lebensgefährtin überschrieben womit ich zusammen lebe aber nicht verheiratet bin. Aber laut gesetz in einem ehe ähnlichen Verhälltniss lebe. Sie hat also die letzten Raten übernommen. Sollte es zu einer trennung kommen, Wem gehören also nun rerchtlicherweise die fahrzeuge habe ich irgend ein Anrecht oder gehe ich komplett leer aus???
Grundsätzlich ist der im KFZ-Brief eingetragene Halter auch der Eigentümer des KFZ.
Im Falle einer Trennung müsste man dann erstmal klagen und nachweisen, dass die Fahrzeuge zum gemeinsamen Vermögen gehört haben. Das kann im Zweifelsfall schwierig werden.
Deswegen mein Rat. Die Besitzlage der Fahrzeuge vertraglich einwandfrei regeln. So wie es jetzt ist, bist Du im Zweifelsfall der Dumme.
lach na klasse dann bin ich wohl der gearchte, denn sie wird mit sicherheit nichts dergleichen tun, dann wäre sie ja dumm
Hallo ich habe vor 4 Jahren 2 TRansporter in leasing gekauft,
muste leider dieses Jahr im Februar meinen Betrieb schliessen
aus gesundheitlichen Gründen. Habe die Fahrzeuge aus
steruerlichen Sachen an meiner lebensgefährtin überschrieben
womit ich zusammen lebe aber nicht verheiratet bin. Aber laut
gesetz in einem ehe ähnlichen Verhälltniss lebe. Sie hat also
die letzten Raten übernommen. Sollte es zu einer trennung
kommen, Wem gehören also nun rerchtlicherweise die fahrzeuge
habe ich irgend ein Anrecht oder gehe ich komplett leer
aus???
Ohne genaue Kenntnisse des Leasingvertrages kann ich keine Antwort geben.
nip
Hallo erich1964,
mach dich bitte bei einem Rechtsanwalt darüber schlau, denn davon verstehe ich zu wenig.
Viele Grüße - Rat
Hallo erich1964,
leider kann ich dir bei deinem Problem nicht helfen.
Gruß hexe1971
Auf jeden Fall solltest Du die Belege sichern, welche zeigen, dass du die Mehrzahl der Leasingzahlungen für die KFZ geleistet hast. Falls es zu einem gerichtlichen Streitverfahren kommt, kannst Du damit ja nachweisen, dass Du die KFZ überwiegend genutzt und auch bezahlt hast.
Problematisch ist natürlich, dass die Lebensgefährtin offenbar ja auch Raten bezahlt hat.
Alles weitere solltest Du mit einem Anwalt deines Vertrauens klären, das wär dann (hier verbotetene) Rechtsberatung. Außerdem kann nur ein Fachmann die verschiedenen Ansprüche, die in einer solchen eheähnlichen Lebengemeinschaft entstehen bewerten.
Mfg
Mawabo
lach na klasse dann bin ich wohl der gearchte, denn sie wird
mit sicherheit nichts dergleichen tun, dann wäre sie ja dumm
Hallo,
wenn Sie sämtliche Rechte und Pflichten auf Ihre Partnerin überschrieben haben und ich die vertraglichen Regelungen, die der Überschreibung zugrunde lagen nicht kenne, würde ich spontan aus meinem Rechtsempfinden heraus antworten, dass mit den Pflichten auch die Rechte aus den Leasingverträgen auf Ihre Partnerin übergegangen sind. D.h. für mich, dass diese nach Auslaufen der Leasingverträge die Fahrzeuge zu den vereinbarten Konditionen (Restkaufwert, etc.) erwerben kann.
mfg