Hallo,
ganz allgemein, keine Rechtsberatung :
In einer Beschreibung des Zwangsversteigerungs-Ablaufes (Welt) stand
„Zum so genannten Verteilungstermin wird dann die Restsumme fällig.
Hinzu kommen für die Zeit vom Zuschlag bis zur Verteilung anteilig
vier Prozent Zinsen auf das Bargebot.“
Wenn jetzt der Ersteigerer direkt die gesamte Summe bezahlt, dann
werden doch die vier Prozent Zinsen nicht berechnet, oder?
Da zwischen Versteigerungs- und Zuteilungstermin ohne weiteres 6
Monate liegen können, ist das schon ´ne Menge Geld.
- a entgangene Guthabenzinsen
- b zusätzlich 4 % Zinsbelastung
Dankbar für eine Antwort
TeeBird