Frage wg. Zwangsversteigerung

Hallo,
ganz allgemein, keine Rechtsberatung :
In einer Beschreibung des Zwangsversteigerungs-Ablaufes (Welt) stand
„Zum so genannten Verteilungstermin wird dann die Restsumme fällig.
Hinzu kommen für die Zeit vom Zuschlag bis zur Verteilung anteilig
vier Prozent Zinsen auf das Bargebot.“
Wenn jetzt der Ersteigerer direkt die gesamte Summe bezahlt, dann
werden doch die vier Prozent Zinsen nicht berechnet, oder?
Da zwischen Versteigerungs- und Zuteilungstermin ohne weiteres 6
Monate liegen können, ist das schon ´ne Menge Geld.

  • a entgangene Guthabenzinsen
  • b zusätzlich 4 % Zinsbelastung
    Dankbar für eine Antwort
    TeeBird

a) Die im Termin geleisteten Sicherheitszahlungen reduzieren sowieso den zu verzinsenden Betrag automatisch.
b) Vor dem Verteilungstermin geleistete Zahlung erfordern ein besonderes Verfahren, damit für den Betrag keine Zinsen zu zahlen sind.
Das Geld muss bei der Justizkasse hinterlegt werden; dazu ist ein entsprechende „Antrag auf ANNahme von gesetzlichen Zahlungsmitteln zur Hinterlegung…“ zu stellen. Dabei muss auf das Recht auf Rücknahme ausdrücklich verzichtet werden.

Gruß n.

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Danke ! owt

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