nehmen wir mal an, ich habe seid einem Jahr ein eigenes Geschäft, viel Zeit und Geld darin investiert.
Nun entschließe ich mich, einen Partner ins Boot zu holen, der zu 50% beteiligt sein soll.
Der Partner fängt an mitzuarbeiten (sagen wir mal 2-3 Monate), investiert eine geringe Summe (sagen wir mal ca. 1000 Euro) und ich stelle dann aber fest, dass der Partner doch nicht paßt. Unter anderem, weil er sich auf meiner bereits gelesiteten Arbeit ausruht, weil er nur 20% und ich 80% der Arbeit leistet und weil er nicht zeigt, dass ihm das Geschäft wichtig ist.
Nehmen wir mal an, wir haben noch KEINEN Vertrag unterschrieben, weil dies erst die nächsten Wochen geschehen sollte…
und nun steigt dieser Partner aus, nachdem ich ihm sagte, ich könne so nicht zusammenarbeiten.
Und nun würde der Partner sein eingelegtes Kapital + seine ARBEITSzeit und die Arbeitszeit seines Ehepartners, der ihm geholfen hat, entlohnt haben wollen…
… wenn das so wäre - MUSS ich das tun?
Ich würde sicherlich das eingelegte Kapital zurückgeben,
aber was ist mit der Arbeitszeit?
MÜSSTE ich diese entlohnen?
Was ist, wenn dieser fiktive Partner, vor Gericht ziehen würde, würde er gewinnen?
Und wie sähe es aus, wenn dieser Partner noch Firmeneigentum zuhause hat (Ware usw.), wir könnte ich ihn dazu bringen, mir diese wieder zurückzugeben?
Wie gesagt, mit diesem Partner wäre noch nichts unterschrieben worden… es war nur in Planung.
das erste Mal weise auch ich auf die mir sonst eigentlich unsympathische FAQ:1129 hin. Angemeldet über eine Firmen-E-Mail eine Frage mit „nehmen wir mal an“ und „sagen wir mal“ zu stellen, die einen so eindeutig nicht hypotethischen Hintergrund hat, ist schon ziemlich
[] dumm
[] dreist
[] blöd
[] naiv
[] intelligent
Kreuz dir das passende bitte selber an (Mehrfachnennungen möglich), alles andere wäre individuelle Beratung
Gruß
Nils
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Trennung vom Geschäftspartner
Hallo Nils,
die Frage wurde ausreichend allgemein gehalten. Warum soll jemand keine allgemeine Frage stellen, der eine E-Mail-Adresse nutz, die auch zu einer GbR führt, die aber keinen Zusammenhang zu der Fragestellung erkennen lässt?
Irgendwie bist du über den Sinn der FAQ:1129 hinausgeschossen.
Bilde dir bitte selber etwas zum Ankreuzen, wie du dein Benehmen einordnen möchtest.
Grüße
Ulf
PS: Dumm an der Frage war nur die Überschrift: FAQ:1681
hm, nachdem es sich hier tatsächlich um ein FIKTIVES Beispielt handelt, ein Problem, dass nicht in Wirklichkeit existiert, trifft Deine Antwort - die doch sehr unhöflich ist- nicht auf mich zu -
auch wenn ich dies unter einem Firmenaccount geschrieben habe.
Ich habe nur diesen Account und werde mir für fiktive Fragen sicher keinen fiktiven Account zulegen!
wenn über die Verteilung des Ergebnisses keine besondere Vereinbarung getroffen worden ist, greift § 722 BGB: Bei zwei Gesellschaftern wird Gewinn/Verlust 50:50 verteilt. Weder die Höhe des Beitrags zum Kapital der Gesellschaft noch irgendwelche für die Gesellschaft erbrachten Leistungen werden berücksichtigt.
Bei zwei Gesellschaftern wird Gewinn/Verlust 50:50 verteilt. Weder die
Höhe des Beitrags zum Kapital der Gesellschaft noch irgendwelche
für die Gesellschaft erbrachten Leistungen werden berücksichtigt.
Es bestand doch noch kein Vertrag. War der Partner dann überhaupt schon Gesellschafter?
Aber es gibt für einen Vertrag zur Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts keine Formvorschrift. Die Einigung der Gesellschafter über Zweck der Gesellschaft und ihre Beiträge zur Gesellschaft reicht aus, das ist bereits ein Vertrag im Sinn von § 705 BGB.
Wenn einer an der Theke zum Kumpel sagt: „Wir könnten doch eigentlich groß in den Gebrauchtwagenhandel einsteigen, da nehmen wir deine Erbschaft und meinen Sparstrumpf, Du kannst den Leuten doch alles andrehen, und bissel Schweißen und Schrauben kann ich doch“ und der andere sagt „Au ja, das ist ne gute Idee, das machen wir“ - dann steht der Vertrag schon, man braucht nichma n Bierdeckel zu.
Ich danke für die Antwort.
Würde der Gewinn/Verlust dann für die Monate gerechnet, in denen der Partner an Board war oder für den Zeitraum ab Anfang des Jahres bis Trennung des "Fast"Partners?
Komplexes Thema
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wir wollen doch niemanden beleidigen hier, okay? Ich gehe auch davon aus, dass es sich um eine fiktive Fallgestaltung handelt, denn wer so naiv ist, jemanden ohne rechtliche Absicherung an seinem Vermögen zu beteiligen, wird das doch nicht öffentlich bekunden.
bevor der Partner im Boot war, gabs keine Gesellschaft, sondern bloß ein Einzelunternehmen, von dessen Gewinn ihm nichts zusteht.
Den Zeitpunkt, von dem an der im Boot war, zu bestimmen, dürfte einigermaßen fummelig sein. Vor allem auch mit allerlei Fremdhonoraren (ggf. zwei Rechtsanwälte und ein StB oder WP) verbunden. Einigen könnte man sich wohl auf den Zeitpunkt der Einzahlung der Beteiligung, aber dann muss man immer noch den erzielten Gewinn zeitraumgerecht abgrenzen.
Die beiden Beteiligten sind, scheint mir, mit einer gütlichen Einigung recht gut bedient. Wobei diese ziemlich schwer fallen dürfte, weil die im Sachverhalt genannten Forderungen des ausgebooteten Partners, vor allem in Relation zu seinem Beitrag, einen fortgeschrittenen Realitätsverlust, etwa wie bei Hochstaplern, ahnen lassen.