Frage Wohnrecht im Elternhaus

Angenommen eine Person, Bruder, 28 Jahre, Abgeschlossene Ausbildung wohnt bei den Eletern im Haus. Er wohnt schon sein ganzes Leben dort, hilft auch viel im Haushalt, Garten usw. mit und kümmert sich auch um einige angelegenheiten. Was ich so sehe ist er im Schnitt bestimmt 1-2h täglich im Haushalt beschäftigt.

Die Person bezieht im haus 2 kleine Kelelrun / Untergeschossräume, braucht unrelevant Strom udn was ich mitbekommen habe Heitzt er Winter so gut wie nie in den beiden Räumen.

Die Person zahlt keine Miete in Form von Geld.

Ist hier dennoch ein Mietverhätniss?
Können dessen / unsere Eletern, bzw nur die Mutter (Eletern geschieden) ihn jederzeit samt seinen Sachen vor die Türe setzen?
Bedarf es hier auch einer Kündigungsfrist, wenn ja, da er ja schon 28 Jahre dort lebt, wie lange?

Welche Paragraphen kommen hier den zu tragen.

Falsl die Mutter (Sie ist manchmal etwas eigen) ihn raus wirft, könnte er dann Hotelkosten geltend machen?

Angenommen die Person würde eine kleine Miete zahlen würde das etwas ändern (Arbeiten tud sie ja bereits eigentlich schon für die Mutter / Haushalt)

hallo,
ein mietverhältnis kann man hier nur so feststellen, dass es unentgeltlich ist. es ist aber zudem ein stillschweigendes verhältnis, was schon eher mit einer duldung verbunden ist.

leider besteht hier die möglichkeit dass der sohn vor die türe gesetzt werden kann, da er wohnraum in anspruch nimmt und diesen nicht dementsprechend entzinst. die dienste die er im haushalt und garten ableistet sind reine „bekanntendienste“ die auf das mietverhältnis nicht angerechnet werden.

es ist daher von nöten, dass festgehalten wird, dass er für den mietzins dafür arbeiten erledigt. dann gilt die gesetzliche kündigungsfrist, da es dann ein mietverhältnis ist, das durch arbeitsleistung entzinst wird.

hoffe geholfen zu haben

highspeed24(dot)net

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]