Hallo,In meinem Mietvertrag steht über die Wohnungsgröße.Der Mieter bestätigt, dass er sich bei seiner Entscheidung diese Wohnung anzumieten, nicht von der sich rein rechnerisch nach Aufmaß ergebenden Wohnungsgröße leiten ließ, diese wird vielmehr von den Parteien einvernehmlich mit 36 m² Wohnfläche als Schätzwert veranschlagt.Diese Größenangabe wird vom Vermieter nicht zugesichert und ist ein Schätzwert. Die veranschlagte Wohnungsgröße ist nur für die Umlage von Betriebskosten als Rechenfaktor verbindlich.Meine Frage ist wieso in der Nebenkostenabrechnung, nur mit 31,3 m² abgerechnet wird.Eine Korrigierte Nebenkostenabrechnung die den Verbrauch nach m² und nicht nach Personenzahl abrechnet, bekam ich erst als mein Vermieter dazu vom Gericht verurteilt wurde.Bei der Vertragsunterzeichnung war zusätzlich auch noch der Makler dabei. Der Vermieter sagte zu uns, dass er sicher weiß, dass die Wohnung 36 m² hat, da er die Wohnung Renovieren ließ.Wieso sichert der Vermieter mir mündlich zu, dass die Wohnung 36 m² hat, obwohl er doch wiesen muss, dass die Wohnung von der Wohnungsverwaltung nur mit 31,3 m² abgerechnet wird?Von meinem Vermieter oder Wohnungsverwaltung bekomme ich keine Antwort wieso so berechnet wird. Liegt es vielleicht daran, dass die Waschmaschine bei mir im Bad steht und nicht im Waschraum im Keller, wie bei den anderen Mietern und ich auch keinen Zugang zum Fahrradkeller und Dachboden habe wie die anderen Mieter?Bei meiner eigenen Vermessung der Wohnung kommen 34 m² raus.
Hallo,
Du hast völlig recht.
Du solltest dich beschweren und den Vermieter bitten
die Nebenkosten von den fehlerhaft aufgeführten 31,3 qm
auf die tatsächlichn Wohnfläche von 36 qm zu korrigieren.
Gruß Merger
Hallo,
wenn die qm-Zahl der Wohnung erhöht wird, erhöhen sich doch auch die NK. Warum wollen Sie denn das ändern?
Worauf will mann denn hinaus und zu welcher Frage müßten VM oder HV überhaupt etwas sagen, wenn die Grundlage der BK-Abrechnung mir 31,3 m² zutreffend wäre? Ob die Wohnung nun gemesssen 34 m², geschätzt 36 m² oder tatsächlich X m² groß wäre, spielt überhaupt keine Rolle, da für jeden Wert derselbe Mietzins zu entrichten ist, da etwas anderes mietvertraglich nicht vereinbart ist
G imager
Hallo toprr,
diese Anfrage stand so doch schon vor einigen Tagen hier und wurde wahrscheinlich wegen Verstoß gegen die Regeln gelöscht…
Die Vorschaltseite, die Du mit JA ich heb verstanden angeklickt hast sagt:
"Dein Artikel wird GELÖSCHT, wenn er gegen FAQ:1129 verstößt.
Bitte stelle deine (steuer-)rechtlichen Fragen nicht in der Ich-Form und antworte nicht in der Du-Form. Nur abstrakt, hypothetisch und unpersönlich dargestellte Sachverhalte und Fragen dürfen diskutiert werden. … "
Was genau wären denn die Interessen des Mieters?
Warum wollte man denn unbedingt die Wohnung für die Abrechnung größer machen wollen?
Also bitte nochmal unter Einhaltung der Regeln einstellen und ggfs auch die Intention mitteilen.
Grüße
Mau
Moin!Ja, richtig, wie Sie selbst sich die Frage schon beantworteten! Oder wahrscheinlich! Mindestens aber schon möglich. Oder vielleicht.Ich würde die Frage gern beantworten, wenn ich die Fähigkeit des Hellsehens hätte. Denn so -da ich diese nicht habe- weiß ich nicht, was im Kopf Ihres VM passierte, als er diese Formulierung anwandte…