Frage Wohnungsgröße berechnen, Nebenkostenabrechnung

Hallo,In meinem Mietvertrag steht über die Wohnungsgröße.Der Mieter bestätigt, dass er sich bei seiner Entscheidung diese Wohnung anzumieten, nicht von der sich rein rechnerisch nach Aufmaß ergebenden Wohnungsgröße leiten ließ, diese wird vielmehr von den Parteien einvernehmlich mit 36 m² Wohnfläche als Schätzwert veranschlagt.Diese Größenangabe wird vom Vermieter nicht zugesichert und ist ein Schätzwert. Die veranschlagte Wohnungsgröße ist nur für die Umlage von Betriebskosten als Rechenfaktor verbindlich.Meine Frage ist wieso in der Nebenkostenabrechnung, nur mit 31,3 m² abgerechnet wird.Eine Korrigierte Nebenkostenabrechnung die den Verbrauch nach m² und nicht nach Personenzahl abrechnet, bekam ich erst als mein Vermieter dazu vom Gericht verurteilt wurde.Bei der Vertragsunterzeichnung war zusätzlich auch noch der Makler dabei. Der Vermieter sagte zu uns, dass er sicher weiß, dass die Wohnung 36 m² hat, da er die Wohnung Renovieren ließ.Wieso sichert der Vermieter mir mündlich zu, dass die Wohnung 36 m² hat, obwohl er doch wiesen muss, dass die Wohnung von der Wohnungsverwaltung nur mit 31,3 m² abgerechnet wird?Von meinem Vermieter oder Wohnungsverwaltung bekomme ich keine Antwort wieso so berechnet wird. Liegt es vielleicht daran, dass die Waschmaschine bei mir im Bad steht und nicht im Waschraum im Keller, wie bei den anderen Mietern und ich auch keinen Zugang zum Fahrradkeller und Dachboden habe wie die anderen Mieter?Bei meiner eigenen Vermessung der Wohnung kommen 34 m² raus.

Häufig gestellte Frage 1129
FAQ:1129

Da mag es sein, dass der Vermieter 36 m² Bodenbelag renoviert hat, aber Dachschrägen gem. § 4 WoFlV nur eine Wohnfläche von 31 m² ergeben.

Oder dass ein Balkon zwar für den Mietzins zur Wohnung rechnet, aber eben nicht für die Betriebskosten herangezogen wird.

Nur außerhalb der Wohnung liegende Grundflächen wie Waschküche, Trockenboden, Fahrradkellerraum zählen nicht dazu.

G imager