die EU-Kommission befragt die Bevölkerungen der Eurozone bezüglich einer Bargeldobergrenze. Da sollte unbedingt jeder mal seine Meinung kundtun; wie auch immer die aussehen mag…
„Nein“ gibt es wohl nicht, insofern schau ich in diese Propagandaveranstaltung gar nicht rein.
Außerdem wird „Nein“ nicht gewertet, insofern schau ich in diese Propagandaveranstaltung gar nicht rein.
Das Ergebnis der Umfrage ist so oder so klar vorgegeben, insofern …
Die politische Entscheidung auch, insofern…
Selbst wenn das Ergebnis anders ausfallen könnte (kann es zwar nicht, aber noch sind eigene Gedankenspiele erlaubt…), ist das Ergebnis so oder …
Fällt das eigentlich schon unter das Netzwerkdurchsetzungsgesetz 2.0, welches da lautet, dass nur vorgegebenes überhaupt als freie Meinungsäußerung angeklickt werden kann?
Um auf den Titel deines Beitrags zurück zu kommen:
Wobei ich weiß Gott Ernie nicht mit der EU-Kommission vergleichen möchte, auch wenn die Zahl seiner eingeforderten Abmahnungen durchaus der Zahl der Vertragsverletzungsverfahren nahe kommt.
das schützt auch nicht vor Mehrfacheingabe. Mailadressen kann man haben so viel man will, Namen kann man sich ausdenken oder dem Telefonbuch entnehmen. Wer sollte das alles prüfen, zumal Anfragen bei der Meldestelle nicht kostenlos sind?
Und es ist eh wurscht. Die Banken wollen Bargeldlos, also kriegen sie es.
Es sei denn, alle Bargeldbefürworter finden sich zusammen und leisten sich mehr Lobbyisten, mehr Abgeordnetenurlaube/-essen/-escorts etc. als die Banken und setzen so ihre Interessen durch. Auch im Interesse aller Beschäftigten der Druckereien und Münzprägereien - es geht um Arbeitsplätze, das zieht doch sonst immer gut.
Ich wäre dabei.