Hallo.
Ich habe eine Frage zu §13b UStG. Wenn jemand (Unternehmer) eine Bauleistung an jemanden ausführt, der keine Bauleistung ausführt (Unternehmer) dann schuldet der Leistungsempfänger nicht die Umsatzsteuer. Ensteht die Umsatzsteuer dann trotzdem mit Ausstellung der Rechnung ( §13b(1)1 UStG) oder ganz normal nach §13(1)Nr.1a S.1 UStG (mal angenommen, der leistende U versteuert nach vereinbarten Entgelten)?
Danke