Hallo liebe Fachmenschen,
ich würde gerne wissen, ob der §b 1631 nur auf die eigenen Eltern des Kindes anzuwenden sind, oder auch fremde Menschen, die dem Kind Gewalt antun. Oder gilt da ein anderer § ?
Beispiel: Kinder bekommen sich auf dem Spielplatz in die Wolle und eine Mutter geht dazwischen , reisst das fremde Kind schmerzhaft am Arm und droht lauthals mit weiteren Sanktionen. Ist das bereits ein Verstoss gegen den o.g. Paragraphen?
Danke für Hinweise
Suse
Hallo liebe Fachmenschen,
ich würde gerne wissen, ob der §b 1631 nur auf die eigenen
Eltern des Kindes anzuwenden sind, oder auch fremde Menschen,
die dem Kind Gewalt antun. Oder gilt da ein anderer § ?
§ 1631 bgb konkretisiert die elterliche sorge iSd § 1626 bgb.
hier geht es wohl eher darum, welche ansprüche aufgrund des eingriffs bestehen könnten ?! zivilrechtlich ist an schadensersatz gem. § 823 abs.1 bgb zu denken, wenn die mutter etwa die kleidung beschädigt oder das kind ärztlich behandelt werden musste. auch über ein schmerzensgeld (§ 253 bgb) kann man nachdenken.
strafrechtlich kommen delikte wie körperverletzung (§§ 223, 230 bzw. 229 stgb) in betracht.
§ 1631 bgb konkretisiert die elterliche sorge iSd § 1626 bgb.
hier geht es wohl eher darum, welche ansprüche aufgrund des
eingriffs bestehen könnten ?! zivilrechtlich ist an
schadensersatz gem. § 823 abs.1 bgb zu denken, wenn die mutter
etwa die kleidung beschädigt oder das kind ärztlich behandelt
werden musste. auch über ein schmerzensgeld (§ 253 bgb) kann
man nachdenken.
strafrechtlich kommen delikte wie körperverletzung (§§ 223,
230 bzw. 229 stgb) in betracht.
Allerdings kommt ebensogut schlicht Nothilfe zugunsten des eigenen Kindes in Betracht. Die Frage ist nämlich, welches von beiden Kindern der Spielplatzdschihadist ist…
strafrechtlich kommen delikte wie körperverletzung (§§ 223,
230 bzw. 229 stgb) in betracht.
Allerdings kommt ebensogut schlicht Nothilfe zugunsten des
eigenen Kindes in Betracht. Die Frage ist nämlich, welches von
beiden Kindern der Spielplatzdschihadist ist…
ja, es kommt so vieles in betracht…
Hallo
zivilrechtlich ist an
schadensersatz gem. § 823 abs.1 bgb zu denken, wenn die mutter
etwa die kleidung beschädigt oder das kind ärztlich behandelt
werden musste. auch über ein schmerzensgeld (§ 253 bgb) kann
man nachdenken.
strafrechtlich kommen delikte wie körperverletzung (§§ 223,
230 bzw. 229 stgb) in betracht.
Ich bin immer wieder erstaunt/amüsiert, wie nahe sich doch Juristen und Programmierer stehen.
- matching
- checking
- elimination
Das etwas im matching getroffen hat, bedeutet also noch lange nicht, dass es den Arbeitsprozess überlebt.
MfG Frank