Frage zu § 17 (3) EStG, Veräußerungsgewinn

Hallo,

ich habe mal eine kurze Frage, ob ich den Wortlaut des Paragraphen richtig verstanden habe.

Fall 1:
Veräußerungsgewinn von 20.000
zu versteuern sind dann 20.000-9.060=10.940

Fall 2:
VG von 38.000
Der Freibetrag mindert sich dann um 38.000-36.100=1.900
Freibetrag also noch 9.060-1.900=7.160
zu versteuern sind dann noch: 38.000-7.160=30.840

Wäre super, wenn mir kurz jemand sagen könnte, ob das so richtig ist oder ich da in dem Gesetzestext etwas falsch verstanden habe.

Schonmal vielen Dank für die Antwort.
Gruß
Mattias

Hallo Mattias!

Fall 2:
VG von 38.000
Der Freibetrag mindert sich dann um 38.000-36.100=1.900
Freibetrag also noch 9.060-1.900=7.160
zu versteuern sind dann noch: 38.000-7.160=30.840

Bis auf den Punkt, dass die Frage ein Fall für das Steuerbrett ist, stimmt alles.

Gruss Akkon

Bis auf den Punkt, dass die Frage ein Fall für das Steuerbrett
ist, stimmt alles.

Gruss Akkon

Danke Akkon für die schnelle Hilfe.
Das mit dem Steuerbrett ist mir im nachhinein auch noch eingefallen. Das nächste mal kommts ins richtige Forum :wink: